25.11.2014

Nach der Beschwerde eines Bürgers hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) ein absolutes Halteverbot angeordnet auf der Südseite der Neufahrner Straße zwischen Delp- und Osserstraße, einem Straßenabschnitt mit sieben Garagenzufahrten. Sowohl die Mitglieder des Bezirksausschusses als auch die Verkehrsexperten der Polizeiinspektion 22 Bogenhausen befürworteten die Maßnahme.

Der Hintergrund: In der Neufahrner Straße wird von Autofahrern sehr oft beidseitig mit zwei Rädern auf dem Gehweg geparkt. Da die Gehwege jeweils nur eine Breite von 1,4 Meter haben, verbleiben jeweils nur etwa 40 Zentimeter. Dadurch sind laut KVR „Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen gezwungen, auf der ruhigen Anwohnerstraße mit geringem Verkehrsaufkommen und hohem Parkdruck auf die Fahrbahn auszuweichen.“ Auch bei der Durchfahrt größerer Fahrzeuge, insbesondere der Müllabfuhr, sei es nach Aussagen von Anwohnern mehrfach zu Problemen gekommen. Nach Angaben des KVR ist die Fahrbahn teilweise derart verengt, dass die Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern nicht mehr zur Verfügung steht.