16.03.2015

Gegen die Vermietung von Wohnraum an Medizintouristen aus dem arabischen Raum und den da­mit verbundenen Belästigungen hat Petra N. (Name geändert), eine Wohnungseigentümerin im Arabellapark, eine Privatklage angestrengt. Das Verfahren gegen Harun Z. (Name geändert) am Landgericht wurde ausgesetzt.

Der Grund für die Vertagung: Richterin Kristina Frank (34), seit knapp einem Jahr christsoziale Vertreterin im Rathaus, will eine Entscheidung über Zweckentfremdung vor dem Verwaltungsgericht abwarten, ehe sie eine Entscheidung fällt. Auch dieses von der Stadt angestrengte Verfahren läuft laut Frank gegen Z. Wann die Privatklage fortgesetzt wird, steht noch nicht fest. Dazu muss man wissen: Z. ist in München kein Unbekannter. Gegen ihn liefen bereits weitere Verfahren, er war einmal Vertreter im Ausländerbeirat der Stadt.

Immer mehr Medizintouristen mieten sich für kurze Zeit in Wohnungen der Gebäude an der Elektrastraße im Arabellapark ein.
Immer mehr Medizintouristen mieten sich für kurze Zeit in Wohnungen der Gebäude an der Elektrastraße im Arabellapark ein.

Die Umstände der Zweckentfremdung sind in mehreren Münchner Quartieren hinlänglich bekannt. Immer mehr Medizintouristen, vorwiegend aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), mieten sich in Wohnungen ein, statt – wie vor Jahren noch Praxis – in Hotels.

Araber wie auch Deutsche haben nämlich – vor allem im Arabellapark – im Medizintourismus eine Geschäftsidee erkannt und kassieren kräftig ab. Erstere kaufen Wohnungen, legen diese auch, wenn möglich, zu einer größeren Einheit zusammen, die saniert und aufgemöbelt für einige Wochen unter- oder weitervermietet werden.

Oder die arabischen Vermittler mieten zu einem höheren Satz als die ortsübliche Miete eine Wohnung und vermieten diese ihrerseits – wie es inzwischen auch einige heimische Besitzer tun – für kurze Zeit weiter. Die Gäste werden meist von mehreren Familienmitgliedern und / oder Freunden begleitet. In der Wohnung können sie dann ausgiebig lange und würzig riechend kochen, Wäsche waschen, Zimmer und Bekleidung mit Weihrauch- und sonstigen Essenzen „reinigen“ und beduften. Kurzum: Sie leben, wie sie wollen und es gewohnt sind – alles, was eben im Hotel-(zimmer) nicht möglich ist.

Das Ganze ist ein sattes Geschäft für Investoren und Vermittler. Für eine Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung sind laut Aussagen von arabischen Gästen pro Tag zwischen 250 und 350 Euro fällig. Eine 140-Quadratmeter-Wohnung mit Garten kostet angeblich pauschal pro Monat 10.000 Euro.

Ob auf Rad- oder Fußwegen oder vor Garagenein- und ausfahrten, ob in zweiter Reihe auf der Straße oder in Feuerwehranfahrtszonen – die Fahrer der Servicedienste, die die arabischen Medizintouristen zu den für einige Wochen angemieteten Wohnungen wie hier in der Elektrastraße bringen, halten und parken wo’s gerade passt.
Ob auf Rad- oder Fußwegen oder vor Garagenein- und ausfahrten, ob in zweiter Reihe auf der Straße oder in Feuerwehranfahrtszonen – die Fahrer der Servicedienste, die die arabischen Medizintouristen zu den für einige Wochen angemieteten Wohnungen wie hier in der Elektrastraße bringen, halten und parken wo’s gerade passt.

Haben sich die Touristen aus Abu Dhabi und anderen VAE-Städten erst einmal einquartiert, beginnt meist der Ärger mit den Nachbarn. Es herrscht ein anonymes Kommen und Gehen. Die Gäste ignorieren die Ruhezeiten und nahezu sämtliche hier bekannten Verhaltensregeln. Selbst eine ins Arabische übersetzte Hausordnung wird nicht beachtet.

Z. hat eine Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung in der Elektrastrasse gemietet. Die Klägerin führt an, dass Z. die Wohnung als gewerblicher Zwischenvermieter an häufig wechselnde arabische Patienten des anliegenden Klinikum überlässt, was eine zweckwidrige, unzulässige Überlassung als Pensionsbetrieb darstelle.

Des Weiteren komme es zu andauernden und täglichen Belästigungen durch intensive Weihrauch- und Küchengerüche, die zu ihrer Wohnung aufsteigen und in diese eindringen.

Damit sei ein Lüften, praktisch nicht mehr möglich. Die Wohnnutzung werde durch diese Gerüche sowie den Lärmbelästigungen erheblich beeinträchtigt.

Richterin Frank, wohl beeindruckt von den vielen Medienvertretern, meinte: „Ich will’s genau wissen. Es fehlt ein bisschen Fleisch am Knochen. Für eine Zweckentfremdung brauche ich Belege.“

Fakt ist, wenn auch auf eine Person bezogen nicht beweisbar: Zwei für den Prozess benannte, benachbarte Zeugen fanden am 6. Dezember 2014 in ihren Briefkästen Kopien mit Bildern von Enthauptungen wie von der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) verbreitet werden.