22.01.2015

Seit Jahren beschäftigt der OBI-Baumarkt mit Gartencenter an der Riemer Straße Bürger und Lokalpolitiker. Und das wird wohl noch einige Zeit so bleiben. Wegen des Verkaufs von Küchen fordert der Bezirksausschuss (BA) die Lokalbaukommission (LBK) im Planungsreferat auf, noch­mals zu prüfen und zu berichten, „ob dieser Verkauf mit dem Bebauungsplan in Einklang steht.“

Aktueller Anlass war das Antwortschreiben vom Planungsreferat auf eine Anfrage der „Bürgerinitia­tive Lebenswertes Daglfing, kurz BILD. Vorsitzender Sebastian Riesch und seine Vertreterin Pauline Menacher bitten um Beantwortung „folgender immer noch offen gebliebener Fragen“:

  • Wie und wann wird die Fassadenbegrünung erfolgen?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Beschränkung der Gesamtverkaufsfläche auf vorgeschriebene gewichtete 9000 Quadratmeter zu gewährleisten?
  • Wurde die Einhaltung der festgelegten Sortimentsbeschränkung geprüft?
  • Wurden Ersatzpflanzungen für den Ortsbild prägenden Ahorn getätigt? Wenn ja, wo?

Menacher erläuterte den Kommunalpolitikern bei der Januar-Tagung zum Stichwort Sortiments­beschränkung: „Im Baumarkt gibt’s ein Küchenstudio. Das ist nicht genehmigt. Warum überprüft die Behörde das nicht?“ CSU-Landtagsabgeordneter und BA-Vize Robert Brannekämper, der in Vertretung der Vorsitzenden Angelika Pilz-Strasser die Sitzung leitete, war angesichts der angeführten Punkte und seiner getätigten Nachfragen bei der Stadt zu den offenen Fragen verärgert: „Das Referat und die LBK sehen keinen Handlungsbedarf. Es muss wohl jedes Problem einzeln durchgekämpft werden.“ Bei seinem abschließenden Statement nickten einige Ortspolitiker zustimmend: „Der Bebauungsplan ist und bleibt Murks, der ist einfach Schrott!“

Großflächiges Plakat an der Seitenwand und ein Werbeständer am Eingang für das Küchenstudio im OBI-Baumarkt an der Riemer Straße. Der Bezirksausschuss will von der Lokalbaukommission wissen, „ob der Verkauf in Einklang mit dem Bebauungsplan steht.“
Großflächiges Plakat an der Seitenwand und ein Werbeständer am Eingang für das Küchenstudio im OBI-Baumarkt an der Riemer Straße. Der Bezirksausschuss will von der Lokalbaukommission wissen, „ob der Verkauf in Einklang mit dem Bebauungsplan steht.“

Gegen den Bau hatte sich BILD jahrelang gewehrt und letztendlich Klage eingereicht, die jedoch gescheitert war.
Später hatte die Bürgerinitiative die Gestaltung moniert, jedoch von der Stadtverwaltung keine Antwort bekommen.

Auf eine Petition an den Landtag, zu der die Stadt eine Stellungnahme abgeben musste, gab es dann Angaben.

Es folgte ein reger schriftlicher „Austausch“ von LBK und BILD, die im vergangenen September unter anderem die in leuchtendem Orange gestrichene Fassade des Markts, die riesigen Werbeflächen, die zugesagte Bepflanzung und die Freiverkaufsfläche kritisiert hatte.

Speziell zur Freiverkaufsfläche wurde seitens der Bürgergruppierung angeführt: Dies sei keine echte Freiverkaufsfläche, weil sie „überdacht und dreiseitig eingehaust ist.“ OBI also ein Schwarzbau? Dazu erklärte die LBK, dass die Verglasung der Freiverkaufsfläche zwischenzeitlich mehr als zur Hälfe durch einen Stahlgitterzaun ersetzt worden ist, kein Schwarzbau bestehe. Und zur Fassadenfarbe gäbe es keine rechtliche Handhabe, weil allgemein bekannt sei, wie die Märkte aussähen.

Doch Menacher und Riesch ließen nicht locker, beklagten jüngst gegenüber der Behörde „die schweren Versäumnisse im Genehmigungsverfahren“. Sie schreiben weiter: „Seit einem Jahr reagieren Sie mit Hinhalten und vagen Versprechungen auf unsere berechtigte Forderung nach Einhaltung des Bebauungsplans. Anstatt die Versäumnisse zuzugeben, werden Ausflüchte gemacht und noch zu tätigende Überprüfungen vorgeschoben.“

Zur Farbe führte das Duo an: „Die Nordseite des Baumarkts ist zwischenzeitlich in hellgrau ausgeführt, was wir mit Freunden zur Kenntnis genommen haben.“ Danach folgte eine Breitseite gegen die LBK: „Überrascht sind und waren wir niemals von der Farbe des Markts, sondern von der Tatsache, dass im Baugenehmigungsverfahren nicht eine neutrale Farbgestaltung vorgeschrieben wurde, gerade weil die übliche Farbgestaltung von OBI bekannt ist und das Baugrundstück sich nicht in einem Gewerbegebiet, sondern in einem reinen bzw. allgemeinen Wohngebiet befindet.“