13.05.2015

Drei Forderungen zu Verkehrsfragen entlang der Straßenbahnlinie St. Emmeram im Abschnitt der Cosimastraße hatten Anwohner bei der Bürgerversammlung im vergangenen Oktober eingereicht. Alle drei Anträge wurden nun vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) abgelehnt.

Die in der Vergangenheit von Anliegern bereits mehrfach vorgebrachte Forderung, das Rechtsabbiegen aus dem Fritz-Meyer-Weg und aus der Küfner- in die Cosimastraße per Grünen Pfeil zu markieren und zu ermöglichen, schmetterte das KVR ab. Stets war für den Wunsch angeführt worden, dass die Rotphasen der Ampeln wegen der Straßenbahnen sehr lange, ja „ewig“ dauern.

Zur Ablehnung nannte das Referat zwei Gründe. Zum einen spricht die Schulwegsicherheit „ein­deutig gegen eine Grünpfeilregelung.“ Denn an den Querungsstellen sind viele Kinder unterwegs von der Straßenbahnhaltestelle zur Regina-Ullmann-Schule und auch wieder zurück. Zum zweiten sind die Kreuzungen mit Zusatzeinrichtungen für Sehbehinderte ausgestattet, also Drückern, die akustische Signale auslösen. Das schließe in München das Rechtsabbiegen bei roter Ampel per Grünpfeilregelung grundsätzlich aus.

Ein Nein gab’s auch zum Wunsch, die Querung der Tramgleise, eine so genannte Umlaufsperre, auf Höhe des Salzsenderwegs so zu ändern, dass Radler und Fußgänger statt im Zickzack-Kurs die Schienenstränge geradlinig überqueren können. Zudem sollte der Übergang dann entsprechend beschildert und mit gelben Blinklichtern gesichert werden. Ein Radler hatte moniert, dass es bei Begegnungen oft gefährlich eng werde, so dass Stürze provoziert würden.

Die Umlaufsperre an der Cosimastraße auf Höhe des Salzsenderwegs über die Straßenbahn-schienen der Linie St. Emmeran bleibt wie sie ist, also ein Z-förmig verlaufender Übergang. Bei einer direkten Querung wäre laut Stadt die Verkehrsicherheit nicht mehr gewährleistet.
Die Umlaufsperre an der Cosimastraße auf Höhe des Salzsenderwegs über die Straßenbahn-schienen der Linie St. Emmeran bleibt wie sie ist, also ein Z-förmig verlaufender Übergang. Bei einer direkten Querung wäre laut Stadt die Verkehrsicherheit nicht mehr gewährleistet.

Laut Schreiben des Referats für Arbeit und Wirtschaft an den Bezirksausschusses (BA) sieht das KVR als zuständiges Amt wegen der geringen Zahl an Radfahrern keine Rechtfertigung für den Aufwand, eine signalisierte Überfahrt zu installieren. Gibt es aber keine Ampel, so werden an solchen Stellen seit Jahren in der Stadt Umlaufsperren eingerichtet.

Eine Umlaufsperre zwinge die Radler, langsamer die Z-förmig angelegten Überwege zu befahren. Zudem könne der Radler „die Aufmerksamkeit sowie die Blickrichtung auf den Straßenbahnverkehr richten.“ Das KVR räumt zwar ein, dass „eine in Geradeausrichtung zu querende Furt für viele Radler bequemer wäre“, indes sei die notwendige Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet.

Die dritte Forderung betrifft die Rechtsabbiegerampel von der Johanneskirchner- in die Cosima­straße, „die stets, auch abends“, in Betrieb bleiben soll. Der Antragsteller versteht nicht, warum die Rechtsabbiegerampel „zu bestimmten Zeiten ausgeschaltet und der Verkehr so unnötig behindert wird.“

Autofahrer müssen an dieser Stelle auch künftig viel Geduld aufbringen, denn die Regelung bleibt bestehen. Laut KVR könne nach einer Überprüfung der Schaltungen der Pfeil für Rechtsabbieger „nur im Schatten der aus der Cosimastraße linksabbiegenden Busse aktiviert werden.“ Nur dann dauere nämlich, so wird argumentiert, die Ampelphase der Bus-Linksabbieger aus der Cosima- in die Johanneskirchner Straße lang genug, um für die Rechtsabbieger auf der anderen Straßenseite die erforderliche Mindest-Grünzeit schalten zu können. Würde man das so ändern, müsste man in allen Richtungen auf der Kreuzung Grünzeit wegnehmen. Das sei aber verkehrstechnisch „leider nicht möglich.“