08.05.2015

Auf Anordnung des Kreisverwaltungsreferats (KVR) wird in der Mauerkircherstraße die Benutzungs­pflicht der Radwege aufgehoben, Radler dürfen also auf der Fahrbahn in die Pedale treten. Die Radwege – ohne Beschilderung – bleiben „als nicht benutzungspflichtige Anlagen erhalten“.

Der Maßnahme stimmten die Mitglieder des Bezirksausschusses (BA) mehrheitlich auf Empfehlung des Untergremiums Verkehr zu. Und zwar unter der Maßgabe, „dass die vorhandenen Radwege auch weiterhin geräumt, gestreut und gereinigt werden.“ Die Kritiker der Anordnung klärte Radexperte Holger Machatschek von den Grünen vor der Abstimmung auf: „Die bestehende Regelung ist nicht gut. Die Radwege sind nicht mehr geeignet für Fahrten mit einem Radlanhän­ger.“ Die Erklärung indes fruchtete nicht: sechs Lokalpolitiker votierten gegen den Erlass.

In bestem Beamtendeutsch erläutern die KVR-Fachleute: „In der Mauerkircherstraße erfordern augenscheinlich weder Verkehrssicherheit noch Verkehrsablauf eine Radwegbenutzungspflicht, da die vorhandene Verkehrsbelastung und auch die Räumzeiten an den Lichtsignalanlagen zu keinen unverhältnismäßigem Leistungsverlusten führen. Entsprechend einschneidende Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses sind auf Grund der geringen Verkehrsstärken darüber hinaus nicht zu erwarten.“

Weiter heißt es in der Behörden-Erklärung: „Da erfahrungsgemäß eine Vielzahl von Radfahrern nicht benutzungspflichtige Radwege nutzt und vor allem schwächere und ältere Verkehrsteilnehmer eine Seitenraumnutzung bevorzugen, werden die vorhandenen Radwege zur freiwilligen Benutzung weiterhin zur Verfügung stehen.“

Vielen Bürgern dürfte sicherlich der Schlusssatz der verkehrsrechtlichen Anordnung missfallen: „Auch die Gehwege werden für Radfahrende freigegeben.“