08.06.2015

Seit Jahren gibt’s immer wieder Klagen von Anwohnern: Zu viele Wohnmobile und Anhänger blockieren Parkplätze entlang der Maria-Theresia-Straße. Ein Bürger forderte im Bezirksausschuss (BA): „Parken nur für Pkw“ auch von der Siebert- bis zur Höchlstraße. Die Lokalpolitiker unterstüt­zen das Anliegen, das Kreisverwaltungsreferat (KVR) wurde um Prüfung gebeten.

Der Mann führt in seinem Antrag an: „Das Problem artet immer mehr aus. Besitzer von unzähligen Wohnmobilen und Wohnwagen sowie Anhängern nutzen das obere Ende der Maria-Theresia-Stra­ße als Langzeit-Stellplatz. Abgesehen von der optischen Verschandlung verschärft sich dadurch tagsüber die ohnehin angespannte Parksituation.“ Als Folge beantragte er „eine Erweiterung der Parken-nur-für-Pkw-Zone von der Siebert- bis zur Höchlstraße.“

Nach Angaben des Anliegers im Unterausschuss Verkehr parkt ein Wohnanhänger in der Straße seit mehr als drei Wochen, meist stünden die Fahrzeuge laut Protokoll des Gremiums „zwischen einigen Tagen und einigen Wochen.“ Zur Sache baten die Lokalpolitiker die Verkehrsexperten der Polizeiinspektion (PI) 22 Bogenhausen um Stellungnahme.

Immer mehr Wohnmobile und Anhänger werden oft für mehrere Wochen in der Maria-Theresia-Straße abgestellt und blockieren zum Ärger von Anwohnern Parkplätze.
Immer mehr Wohnmobile und Anhänger werden oft für mehrere Wochen in der Maria-Theresia-Straße abgestellt und blockieren zum Ärger von Anwohnern Parkplätze.

Darin heißt es: „Die Parksituation ist vergleichbar mit anderen Straßen innerhalb des Mittleren Rings. Ein Anhänger darf bis zu zwei Wochen stehen. Es wurden bereits Listen geführt und damit die abgestellten Anhänger kontrolliert.

Bei einer längeren Standzeit von mehr als zwei Wochen wird der Halter zur Entfernung aufgefordert. Wohnmobile dürfen analog zur Personenkraftwagen grundsätzlich unbefristet parken.“

Zur bestehenden Regelung führt die Polizei gemäß der Niederschrift an: „Die Einrichtung des Parkbereichs >Nur für Pkw< erfolgte aus einem Sicherheitsaspekt. Sollte dieser Bereich erweitert werden, wollen auch andere Anwohner diese Einrichtung. Die Wohnmobile und Anhänger würden dann in anderen Straßen abgestellt werden und eine ähnliche Situation bewirken. Auch ein Wohnmobil kann als Pkw gelten, wenn die Fahrzeugzulassung entsprechend ist. Ist das Fahrzeug entsprechend groß, gilt es nicht mehr als Pkw.“ Und die Polizei habe ferner schon mehrmals überprüft, ob regelmäßige Übernachtungen stattfinden.

Diese Antwort dürfte den Antragsteller und seine Nachbarn sicherlich nicht zufrieden stellen. Sie wirft überdies ableitend Fragen auf: Welcher Sicherheitsaspekt? Wann gilt ein Wohnmobil nicht mehr als Pkw? Wurden regelmäßige Übernachtungen registriert?