„Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, die Rotbuche in der Pienzenauerstraße 22 unter Naturdenkmal zu stellen und nicht der Fällung preiszugeben.“ Diesem Antrag der CSU-Fraktion n im Bezirksausschuss stimmten die Mitglieder des Kommunalparlaments einhellig zu. Zuvor gab es heiteres Gelächter in der Runde wegen Wortmeldungen zu den Begriffen Rot- und Blutbuche.

In der Begründung des von Fraktionssprecher Xaver Finkenzeller und dem stellvertretenden Gremiumsvorsitzenden und Landtagsabgeordneten Robert Brannekämper gezeichneten Ansinnens wird angeführt:

„Als Naturdenkmale können Einzelschöpfungen der Natur geschützt werden, deren Erhaltung wegen ihrer hervorragenden Schönheit, Seltenheit oder Eigenart oder ihrer ökologischen, wissen­schaftlichen, geschichtlichen, volks- oder heimatkundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt (§ 28 Bundesnaturschutzgesetz ). Um genau ein solches Denkmal handelt es sich im konkre­ten Fall. Die Blutbuche ist wegen ihrer Situierung, Schönheit und heimatkundlichem Interesse besonders erhaltenswert. Sie darf nicht – wie derzeit in Planung – einer Nachverdichtung zum Opfer fallen, zumal gerade Blutbuchen bis zu 200 Jahre alt werden.“

Diese Buche auf dem Grundstück Pienzenauerstraße 22 im Herzogpark soll nach einem Beschluss des Bezirksausschusses von der Stadt als Naturdenkmal deklariert und somit vor einer Fällung geschützt werden.     Foto: CSU
Diese Buche auf dem Grundstück Pienzenauerstraße 22 im Herzogpark soll nach einem Beschluss des Bezirksausschusses von der Stadt als Naturdenkmal deklariert und somit vor einer Fällung geschützt werden. Foto: CSU

Finkenzeller erklärte im Kommunalparlament: „Auch die Naturschutzbehörde findet diesen Antrag mehr als sinnvoll. Diese Blutbuche ist ein wunderschöner Baum.“

Frank Otto (SPD) stimmte zu: „Ich finde es auch sehr wichtig, diesen Baum zu schützen. Aber: Eine Rotbuche ist keine Blutbuche. Das ist eine ganz normale Buche, eben ohne rote Blätter.“

Auf diese Aussage reagierte nun Tassilo Strobl (CSU): „Jede Blutbuche ist automatisch auch eine Rotbuche. Wenn wir bei der Formulierung etwas ändern, dann in Blutbuche.“

Ob dieser Statements und weiteren Baum-Detailangaben entwickelte sich im Stadtteilgremium ein seit Jahren nicht erlebtes Szenarium – Schmunzeln, Grinsen und Gelächter. Finkenzeller zog die „Reißleine“: „Egal, ob Rot- oder Blutbuche. Wir nehmen einfach den Oberbegriff Buche.“

Was ist nun passend?

Die Definition laut Duden für Rotbuche: 1. Buche mit glatter, grauer Rinde und länglichen bis eiförmigen, oberseits dunkelgrünen, unterseits hellgrünen Blättern; Kurzform: Buche. 2. Holz der Rotbuche; Kurzform: Buche. Und zu Blutbuche steht im Duden: Rotbuche mit blutroten bis fast schwärzlichen Blättern.

Bei Wikipedia wird ausgeführt: Die Blutbuche, auch Purpurbuche, so genannt wegen ihrer rötlichen Blätter, ist eine Mutation der Rotbuche. Beide gehören zur Gattung Buchen. Die Rotbuche wird in der Umgangssprache gewöhnlich als Buche bezeichnet.