Auf zwei Abschnitten im 13. Stadtbezirk dürfen Autofahrer ein wenig stärker als anderswo aufs Gas­pedal drücken, maximal 60 km/h ist hier erlaubt: Auf dem Isarring und der Effnerstraße. In letzterem Fall beantragen Anlieger immer wieder eine Temporeduzierung. Nach mehr als 13 Monaten hat jetzt das Kreisverwaltungsreferat (KVR) die Forderung nach einem Tempolimit auf 40 km/h zwischen 22 und 6 Uhr auf der Effnerstraße und weiterführend auf dem Föhringer Ring abgelehnt.

Wegen der verzögerten Bearbeitung „auf Grund von personellen Engpässen“ entschuldigte sich das Referat bei der Antragstellerin Petra Reinfelder aus der Franz-Wolter-Straße. Sie hatte seinerzeit nächtliche Lärmbelästigungen angeführt „durch viele Raser und vor allem durch Motorräder“.

Das KVR bezieht sich in seiner Antwort auf die „Richtlinien für straßenverkehrliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm“. Demnach kommen Lärmschutzmaßnahmen erst dann in Betracht, „wenn der vom Verkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort in reinen und allgemeinen Wohngebieten 70 dB (A) zwischen 6 und 22 Uhr, also tagsüber, und 60 dB (A) zwi­schen 22 und 6 Uhr, also nachts, überschreitet“.

Die vorliegenden Pegelwerte werden laut KVR aber in der Franz-Wolter-Straße „laut Lärmkarte der Landeshauptstadt nicht erreicht“ – nachts liegen sie reichen sie von 40 bis 45 dB (A). Also deutlich unter den Richtwerten.

Bereits Ende Mai hatte die Behörde die Reduzierung der Geschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h aus Sicherheitsgründen auf der Effner- zwischen Odin- und Lohengrinstraße – ein Wunsch von Michael Haas ebenfalls bei der Bürgerversammlung im – in Abstimmung mit der Polizei abgelehnt. In den vergangenen 18 Monaten hatten die Beamten der Inspektion 22 Bogenhausen auf der „regionalen Hauptverkehrsstraße“ zwar 26 Verkehrsunfälle registriert. Doch in keinem Fall war die Geschwindigkeit die Ursache, kein Fußgänger war beteiligt.

In der Begründung hatte Haas angeführt: Personenverkehr durch soziale Einrichtungen wie das Gehörlosenzentrum, das Seniorenhaus Effnerstraße, Christopherus-Hospiz und Kindergarten sowie Gefahrenpotenziale für Fußgänger und Radfahrer, die in der Höhe Wahnfriedallee die Effnerstraße ungesichert überqueren müssen, um vom westlichen in den östlichen Teil des dortigen Grünzugs um gekehrt zu gelangen.

Die Fachleute sehen aber bei „Beachtung der im Straßenverkehr stets gebotenen Sorgfaltspflicht bei der geltenden Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h keine größeren Gefahrenpotenziale als bei einer 50 km/h-Beschränkung.“