„Die bestehende Radwegbenutzungspflicht in der Eggenfeldener Straße wird aufgehoben“ – diese Mitteilung des Kreisverwaltungsreferats (KVR), Abteilung Straßenverkehr, sorgte für mächtigen Zoff im Bezirksausschuss (BA). Gegen vier Stimmen aus den Reihen der Grünen lehnte das Stadtteil­gremium den KVR-Entscheid ab. Nunmehr bleibt abzuwarten, wie die Behörde reagiert.

Bereits der Unterausschuss Verkehr hatte die KVR-Pläne bei der Vorberatung einstimmig verworfen. Und zwar laut Protokoll „wegen des sogar argumentierten Schwerlastverkehrs, der eine Gefährdung für die Radfahrer darstellt.“ Aus Sicht des Bezirksausschusses liegt hier ein „Ausnahmetatbestand“ zur Aufhebung der Ragwegbenutzungspflicht vor.

Das KVR hatte schriftlich angeführt: „Bei einer Entscheidung der Radwegbenutzungspflicht musste abgewogen werden, ob die Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Radwegbenutzungspflicht nur dann zulässig, wenn eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt. In der Eggenfeldener Straße erfordern weder Verkehrssicherheit noch Verkehrsablauf eine Benut­zungspflicht.“

Dazu wird argumentiert: „Mit einer Verkehrsbelastung von circa 8000 Kraft- und 700 Schwerlast­fahrzeugen in 24 Stunden (Stand Oktober 2011) sind in der Eggenfeldener Straße grundsätzlich keine benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen erforderlich.“ Einschneidende Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses seien auf Grund der „geringen Verkehrsstärken“ demnach nicht zu erwarten.

Die auf einem Teilstück bestehende Radwegbenutzungspflicht in der Eggenfeldener Straße will das Kreisverwaltungsreferat aufheben – die Mitglieder des Bezirksausschusses lehnen das aber ab.
Die auf einem Teilstück bestehende Radwegbenutzungspflicht in der Eggenfeldener Straße will das Kreisverwaltungsreferat aufheben – die Mitglieder des Bezirksausschusses lehnen das aber ab.

Zur Sache wurde Stefan Möhl, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion (PI) 22 Bogenhausen, von Angelika Pilz-Strasser, Vorsitzende des Bezirksausschusses, im Kommunalparlament um eine fachliche Beurteilung gebeten: „Je mehr Radler auf dem Radweg fahren, desto besser.

Umso lieber ist uns das, auch wenn in letzter Zeit hier keine Unfälle registriert wurden.“ Wenn aber laut Verordnung eine erhebliche Gefahr besteht, könne man nichts machen, so der PI-Vize-Chef.

Pilz-Strasser meinte, dass auf dem Radweg meist viel Laub liegt, so dass Radfahren, vor allem bei Nässe, hier gefährlicher sei als auf der Straße. Sie meinte grundsätzlich: „Jeder sollte den Radweg nach seiner Vorstellung nutzen oder nicht.“

Ihr Parteikollege Holger Machatschek polterte einmal mehr drauf los, bezichtigte die Mitglieder des Untergremiums wegen ihres Beratungsergebnisses der „Dummheit“, verteilte rundum Vorwürfe. Er legte dar, dass auf dem 1,5 Kilometer langen Abschnitt nur „auf einem Abschnitt von etwa 300 Metern die Benutzung des Radwegs Pflicht ist.“ Machatschek beharrte abschließend lautstark für die Aufhebung der bestehenden Regelung.

Bei all den „Argumenten“ des >Elder Statesman< der Grünen konnte sich CSU-Fraktionssprecher Xaver Finkenzeller gegenüber Machatschek nicht mehr zurückhalten, konterte durchaus erregt.

Sachargumente indes blieben bei der Erörterung weitestgehend außen vor. Bei der Abstimmung votierten vier Grüne pro KVR-Verfügung. Fahrradbeauftragte Gunda Krauss und auch Karl Nibler – beide von den Grünen – stellten sich gegen „ihr“ Quartett, plädierten wie alle anderen Lokalpolitiker gegen die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht.