Die Aufregung um den alten Wohnblock Zaubzerstraße 29 und 31 in Altbogenhausen waren in den vergangenen 18 Monaten immens. Was auch immer (an Gerüchten) zu hören war, Fakt ist: Die Gebäude sollen abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Laut Schreiben von Brigitte Meier, Leiterin des Sozialreferats, an den Bezirksausschuss „liegt bereits eine Baugenehmigung“ vor.

Ein Mieter hatte heftig protestiert, hatte die Befürchtung, dass die Häuser ersatzlos beseitigt wer­den, um unter anderen eine bessere Sicht für die Wohnungen im Innenhof zu schaffen. Dies wäre ein Verstoß gegen das Gesetz der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) und der Satzung der Landeshauptstadt gewesen. Bietet der Eigentümer aber die Errichtung von entsprechendem Ersatzwohnraum an, kann die Stadt diese Zweckentfremdung allerdings genehmigen.

Das zuständige Sozialreferat erläuterte vor kurzem in dem Brief: „Da für den Abbruch die Häuser leer sein müssen, aber zur Zeit noch zwei Mieter in den Häusern wohnen, verschiebt sich der Abbruch bzw. die Neubaumaßnahme entsprechend. Der Leerstand ist unter diesen Umständen zweckentfremdung­rechtlich gerechtfertigt. Eine Verpflichtung der Eigentümerin zur Wiederbelegung der derzeit leeren Wohnungen ist in diesem Fall nicht möglich. Gegen den Leerstand kann derzeit aus den genannten Gründen nichts unternommen werden.“