12. September 2016

„Die Abschaffung der Container an der Ecke Delp-/Wehrlestraße oder einen neuen Standort“ – das forderte eine Anwohnerin in Abstimmung mit einigen Nachbarn im Juni vom Bezirksausschuss. Die Lokalpolitiker hatten zwar Verständnis für das Begehren, konnten aber nicht weiter helfen. Denn zu­ständig ist der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM). Dieser lehnte jetzt die Forderung aber ab.

Der Hintergrund: Der Einwurf von Flaschen, Blechdosen und Kunststoffartikel ist laut Aufklebern auf den beigefarbenen Boxen montags bis samstags von 7 bis 19 Uhr erlaubt. Doch an der Sammel­stelle in Altbogenhausen werden diese Zeiten offensichtlich oft missachtet. „Sogar sonntags um halb sieben in der Früh oder auch um Mitternacht, es scheppert immer wieder. Es geht schon seit Jahren so. Die Leute halten die Zeiten einfach nicht ein, und das in einem reinen Wohngebiet“, klagte die Frau.

Und: „Personenwagen stehen immer wieder mit laufendem Motor in der Kurve. Oftmals parken Fahrer ihr Auto auf dem Bürgersteig, um dann Flaschen einzuwerfen“, so die Anliegerin. Indes hat die Polizei bis dato laut Martin Tscheu (SPD), Vorsitzender des Untergremiums Verkehr, „keinerlei Behinderung feststellen können.“ Dazu hatte Holger Machatschek (Grüne) bemerkt: „Die Polizei sagt nichts, wenn’s kein Unfall ist.“

Die Wertstoffinsel an der Ecke Delp-/Wehrlestraße soll auf Forderung von Anwohnern wegen Lärm¬belästigungen außerhalb der vorgeschrieben Einwurfzeiten abgeschafft oder verlegt werden. Doch der zuständige Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) lehnt die Forderung aber ab.     Foto: hgb
Die Wertstoffinsel an der Ecke Delp-/Wehrlestraße soll auf Forderung von Anwohnern wegen Lärm¬belästigungen außerhalb der vorgeschrieben Einwurfzeiten abgeschafft oder verlegt werden. Doch der zuständige Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) lehnt die Forderung aber ab. Foto: hgb

Der AWM klärte in einem Schreiben unter dem Stichwort „Allgemeines“ unter Bezug auf die gesetz­lichen Vorgaben aus dem Jahr 1991 auf: „Die Entsorgungsfirmen sind nicht Auftragsnehmer der Stadt, sondern arbeiten ausschließlich im Auftrag der dualen Systeme. Es besteht kein irgendwie geartetes Vertragsverhältnis zwischen den Partnern der Systeme und der Stadt. Auch die Container gehören den Entsorgungsfirmen, die im Übrigen auch die alleinige Standplatzauswahl innehaben.“

Zu „Verlegung/Abzug der Wertstoffinsel“ heißt es: „Die Entscheidung für eine Versetzung oder einen Abzug bedingen gewichtige straßenverkehrs- oder grünanlagensatzungsrechtliche Gründe. Solche sind hier – entgegen anderslautenden Aussagen – jedoch nach wie vor nicht gegeben.

Sondernutzungserlaubnisse können demnach nur bei dauerhaften, erheblichen Verstößen gegen die Verkehrssicherheit widerrufen werden.“

Im Klartext: Nur wenn Personen über einen längeren Zeitraum hinweg in der üblichen Benutzung des Straßenraums, wozu auch die Gehwege zählen, behindert werden, kann etwas unternommen werden.

Und weiter: „Die Argumente über von Containerinseln ausgehende Lärmbelästigungen reichen regelmäßig nicht aus, insbesondere da das Straßenverkehrsrecht nicht – wie zum Beispiel die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung – nachbarschützende Regelungen beinhaltet. Somit bleibt eine Sondernutzung für eine Wertstoffinsel stets gültig, sofern die Behälter oder ihr unmittel­bares Umfeld den Verkehr nicht über Gebühr stören.“ Kurzum: Es bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen die Containeranlage an der Delp-/Wehrlestraße. „Einer Verlegung kann leider nicht nachgekommen werden“, so der AWM.