09. Januar 2017

„Fügen sich nicht in die nähere Umgebung ein“ und verursacht eine „negative Ortsbildprägung“ – mit diesen Stellungnahmen lehnten die Mitglieder des Bezirksausschusses auf Empfehlung des Untergremiums Planung auf ihrer vergangenen Tagung drei Bauvorhaben von Dutzenden eingereichten in Bogenhausen ab.

Fall eins: „Mauerkircherstraße 59: Erweiterung des Generalkonsulats der Islamischen Republik Iran – Vorbescheid“.

Das Generalkonsulat der Islamischen Republik Iran an der Mauerkircherstraße 59: Einer „Erweiterung“ des Gebäudes stimmte der Bezirksausschuss nicht zu.   Foto: hgb
Das Generalkonsulat der Islamischen Republik Iran an der Mauerkircherstraße 59: Einer „Erweiterung“ des Gebäudes stimmte der Bezirksausschuss nicht zu. Foto: hgb

Zu diesem Vorhaben urteilten die Lokalpolitiker einstimmig: „Der Bezirksausschuss lehnt die angedachte Bebauung mit der Begründung ab, dass eine zu hohe Versiegelung auf der Flurnummer stattfindet und das Gebäude sich in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung und insbesondere das Flachdach sich nicht in die nähere Umgebung einfügt.“

Der Hintergrund dieser Villa: Bis 1955 war dem Anwesen die Bezeichnung Herzog-Albrechts-Platz 9 zugewiesen. Danach wurde es als Mauerkircherstraße 59 erfasst. 1925 war die Villa zum ersten Mal in den Adressbüchern der Stadt erwähnt worden. 2006 war das verwahrloste Haus saniert worden.

Fall zwei: „Hier ist ein architektonischer Wolpertinger geplant.“ So kommentierte im Kommunalparla­ment CSU-Fraktionssprecher Xaver Finkenzeller das Vorhaben an der Oberföhringer Straße 54. Laut Antrag ist geplant:

Den eingereichten Plan für das Anwesen Oberföhringer Straße 54 haben die Mitglieder des Kom-munalparlaments wegen der „negativen Ortsbildprägung“ abgelehnt.       Fotos: hgb
Den eingereichten Plan für das Anwesen Oberföhringer Straße 54 haben die Mitglieder des Kom-munalparlaments wegen der „negativen Ortsbildprägung“ abgelehnt. Fotos: hgb

„Umbau, Erweiterung und Ausbau eines Einfamilienhauses zu einem mehr­heitlich zu Wohnzwecken genutzten Mehrfamilienhaus mit gewerblichen und medizinischen Räu­men und Garagen.“

Den von Finkenzeller präsentierten Plan beäugten die Mitglieder des Bezirks­ausschusses kritisch, lehnten das Vorhaben einstimmig – Urteil „negative Ortsbildprägung“ – ab.

Auch ein drittes Bauvorhaben – Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Memeler Straße 104 – lehnten die Stadtteilvertreter unisono ab. Die Begründung: „Die Baumasse fügt sich nicht in die Umgebung ein.“

– Titelbild: hgb –