18. März 2017
Verworfen haben die Mitglieder des Bezirksausschusses auf Empfehlung des Untergremiums Verkehr den Antrag eines Anliegers für ein zeitlich begrenztes Parkverbot auf der rechten Seite ab Beginn der Nettelbeck- bis zur Höhe Friedrich-Eckart-Straße 50. Der Anlass laut Initiative: Mitarbeiter des Konzerns Deutsche Plasser nutzen „die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fahrbahn an Werktagen als Parkplatz, so dass der fließende Verkehr gezwungen ist, über den Mittelstreifen auszuweichen“. Früher seien die Stellplätze „größtenteils innerhalb des Firmengeländes“ gewesen.
Weiter heißt es in dem Begehren: „Da es sich über eine Wegstrecke von circa 250 bis 300 Meter handelt, bedeutet dies eine zusätzliche Gefahrenquelle. Überdies berührt dies auch den dort ansässigen Kinderhort und -garten. Durch die Zweckentfremdung fallen die Parkmöglichkeiten für die Arztpraxen und Händlern in den Gebäuden 50 bis 56 fort, die zu Recht darüber klagen.“
Der Antragsteller – Mitglied des Verwaltungsbeirats des Blocks Atriumpark – moniert: „Wir bekommen immer wieder Beschwerden, dass das dort vorhandene Parkverbot (mit Zickzacklinie) missachtet wird, die Ausfahrt für rund 160 Tiefgaragenplätze zugeparkt wird und die Sicht auf die Straße versperrt ist.“ Der Mann schlägt vor, ein „zeitlich befristetes Parkverbot, maximal zwei Stunden, einzurichten und dies auch kontrollieren zu lassen.“
Die Mitglieder des Unterausschusses Verkehr im Kommunalparlament beurteilen die Situation aber anders. Laut Protokoll der Tagung ist vermerkt:
„Die Ursache im Wegfall der Parkplätze ist aus unserer Sicht auf dem Firmengelände zu suchen. Aber jeder darf sein Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand parken.
Es ist nicht klar gelegt, ob angrenzende Geschäfte eine Kurzparkzone benötigen. Ein Antrag hierzu liegt nicht vor. Die Notwendigkeit für die Einrichtung einer Kurzparkzone erschließt sich nicht, da aus der Erfahrung in der Regel Parkplätze vorhanden sind. Auch die Begründung erschießt sich nicht.“