Wer von der Johanneskirchner Straße kommend in die Oberföhringer Straße stadtein- und auch stadtauswärts abbiegen möchte, der muss vor allem zu Stoßzeiten viel Geduld haben, ist zur Ein­fahrt meist auf das Entgegenkommen anderer Autofahrer angewiesen. Deswegen und auch zur Sicherheit für Kinder auf dem Schulweg hatte ein Mann bei der Bürgerversammlung im vergange­nen Oktober angeregt, an dieser Ecke eine Ampel zu installieren. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) lehnt das aber ab, der Wunsch wird aber weiter verfolgt.

Zum mehrheitlich in der Bürgerversammlung gefassten Beschluss führen die KVR-Fachleute jetzt aus: „Laut Straßenverkehrsordnung sind Verkehrszeichen und -einrichtungen – und somit auch Lichtsignalanlagen (LSA) – nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.“ Das wird „hier aktuell nicht als gegeben“ angesehen.

Indes ist das Thema nicht vom Tisch. Es besteht – wenn wohl auch erst auf Sicht von Jahren – die Möglichkeit der Einrichtung einer Ampel. Alle in der Stadt gestellten Anträge für eine Ampel werden nämlich in einer Datei erfasst und vom KVR in Zusammenarbeit mit der Polizei nach einem vom Stadtrat gebilligten Bewertungsverfahren auf deren Dringlichkeit hin bewertet.

Die Forderung für die Oberföhringer-/Johanneskirchner Straße ist, so die KVR-Straßenverkehrsab­teilung, „bereits im Bewertungsverfahren registriert, erreichte mit 6,3 Punkten Rang 38 von 63 Antragsstellungen.“ Das Verfahren werde derzeit überarbeitet, der Antrag verbleibe in der Datei, werde dann neu bewertet. Ist dies erfolgt, wird der Bezirksausschuss unterrichtet.

Auf Empfehlung des Untergremiums Verkehr schlossen sich die Mitglieder des Kommunalparla­ments dieser Vorgehensweise einstimmig an.

– Titelbild: hgb –