01. März 2017
München wächst und wächst … und braucht folglich mehr Wohnraum, aber auch Kindertagesstätten sowie Schulen. Und natürlich Areale, auf denen Kinder und Jugendliche spielen und sporteln können. Mehr als 30 Schulhöfe und Schulsportanlagen standen vergangenes Jahr stadtweit nachmittags außerhalb der Schulzeit und/oder an Wochenenden sowie in den Ferien offen. Darunter aber keine einzige der zwei Dutzend Bildungseinrichtungen in Bogenhausen. Das soll offensichtlich auch 2017 so sein. Die Mitglieder des Bezirksausschusses wollen den Grund dafür wissen.
Das Bogenhauser Kommunalparlament wurde wie auch alle anderen Stadtteilgremien vom Referat für Bildung und Sport (RBS) aufgefordert zu einer „Rückmeldung zum Thema Öffnung von Schulhof- und Schulsportanlagen.“ Es gelte, „die Öffnungskriterien des Stadtratsbeschlusses vom Juli 1992 zeitgemäß fortzuentwickeln.“ Werden die Regeln für die 34 kommunalen und 157 Münchner Schulsportanlagen gelockert?
Die derzeit angewandten sieben „Öffnungskriterien“ – der Begriff wird vom RBS selbst mit Anführungszeichen versehen – sind: Lage zur Nachbarbebauung und Problematik der Lärmschutzes, Lage und Zugangssituation zum Schulhof bzw. zur Sportfläche, Bestand an Grünflächen und Spielmöglichkeiten in der näheren Umgebung, mögliche Gefahrenquellen, Belegung der Sportflächen durch Sportvereine, Lage der Wohnung der Technischen Hausverwaltung (lies: der Hausmeister) und deren Familien sowie Möglichkeiten des Schließdienstes.
Ob dieser Ausführungen waren die Lokalpolitiker doch ein wenig erstaunt. Auf Vorschlag des Unterausschusses Bildung/Kultur/Sport/Soziales beschloss das Vollgremiums einstimmig: „Der Bezirksausschuss möchte vom Referat eine Begründung, warum die Schulen im 13. Stadtbezirk nach Meinung der Stadt nicht geeignet sind, außerhalb der Schulzeiten ihre Sportplätze, Innenhöfe oder Turnhallen zu öffnen.“