21. Juli 2017

Den rund 60 Meter breiten Gebäudekomplex der Schreiber Klinik an der Scheinerstraße 3 in Altbogenhausen – wie berichtet Anfang April an die Sana Kliniken AG veräußert – will der Käufer in einen Wohnblock mit „circa 65 Wohneinheiten“ umwandeln. Die Mitglieder des Bezirksausschusses sind ob der Rahmenbedingungen skeptisch.

Zum Vorhaben hat der Investor laut seinem Rechtsanwalt Robert Biedermann von der Kanzlei Prof. Hauth & Partner „nach Abstimmung mit der Lokalbaukommission einen Vorbescheidsantrag auf Umnutzung“ eingereicht. Wegen der Abstandsflächen und der Stellplätze für Fahrzeuge haben die Lokalpolitiker indes Bedenken.

Wie’s weitergeht, das könnte sich bei der Tagung des Untergremiums Planung im Kommunalparla­ment am Donnerstag, 7. September, 19.30 Uhr, Gaststätte Pyrsos, Englschalkinger Straße, weisen. Auf Anregung von Robert Brannekämper, stellvertretender Vorsitzender des Bezirksausschusses und CSU-Landtagsabgeordneter, wird der neue Eigentümer/sein Rechtsvertreter das Vorhaben vorstellen.

„Auch wenn keine bauliche Veränderung der Gebäudehülle geplant ist, muss genau erklärt werden, wie das alles verträglich gemacht werden kann“, erklärte jüngst Brannekämper im Stadtteilgremium. „Denn die Abstandsflächen, die bei Wohnungen gelten, werden nicht eingehalten. Auch die Stell­platzfrage ist ungeklärt. Daher kann der beabsichtigten Nutzungsänderung von einer Gemeinbe­darfs- in eine Wohnfläche nicht zugestimmt werden.“

Die Schreiber Klinik an der Scheinerstraße in Altbogenhausen ist veräußert, das Gebäude will der Käufer in „circa 65 Wohneinheiten“ umwandeln. Der Bezirksausschuss ist ob der Rahmenbedingungen skeptisch.   Foto: hgb
Die Schreiber Klinik an der Scheinerstraße in Altbogenhausen ist veräußert, das Gebäude will der Käufer in „circa 65 Wohneinheiten“ umwandeln. Der Bezirksausschuss ist ob der Rahmenbedingungen skeptisch. Foto: hgb

Zu der Nutzungsänderung fordern die Mitglieder des Bezirksausschusses nach einem einstimmigen Beschluss auf Initiative der CSU-Fraktion von der Stadt, einen Vorhaben bezogenen Bebauungs­plan zu erlassen.

Der Hintergrund: Der Klinik wurde vor Jahrzehnten als privilegiertes Vorhaben eine Abstandsflächenreduzierung zugestanden.

Eine Genehmigung zur Wohnraumumwandlung „würde zu einem neuen Größenmaßstab an dieser Stelle führen, der die heute noch weitgehend intakte angrenzende Gartenstadt unwiederbringlich zerstört“, monierte Brannekämper. Ergo müssten die „Abstandsflächen neu bewertet werden“.

Biedermann schreibt dazu wörtlich im Anwaltdeutsch: „Über den Antrag war unsere Mandantschaft insoweit verwundert, als nach unserem Dafürhalten es das gemeinsame Ziel der Stadt ist, schnell vernünftigen Wohnraum zu schaffen. Vorliegend könnte eine Vielzahl an Wohnungen geschaffen werden, was bei einem Bebauungsplanverfahren gerade nicht der Fall wäre. Eine Nutzungsände­rung in eine weniger störrelevante Nutzung wäre gerade für die Nachbarschaft vorteilhaft. Der gesamte Publikums- und Gewerbeverkehr fällt ebenso weg wie der 24-Stunden-Klinibetrieb.“

Laut Vorbescheidsantrag „wird das Maß der baulichen Nutzung des Bestandes auf Grund der Nutzungsänderung nicht verändert. Der Gebäudebestand stellt einen baulichen Fremdkörper im Geviert dar, löst aber insoweit keine Gleichbehandlungsansprüche bzw. Bezugsfallqualitäten aus, weil die benachbarten Grundstücke sämtlich bebaut sind und kein Grundstück auch nur ansatz­weise über die Flächenausdehnung die hier in Rede stehenden baulichen Anlage verfügt. Das Klinikgebäude verfügt derzeit über 90 Betten; demgegenüber sollen zukünftig lediglich circa 65 Wohneinheiten in dem Gebäude sein.“