8. Juli 2017

Einhellig auf Antrag der DacG/ÖDP-Fraktion von den Mitgliedern des Bezirksausschusses im April gefordert, jetzt abgelehnt vom Verkehrsmanagement des Kreisverwaltungsreferats (KVR): eine zu­sätzliche Fußgängerampel an der bestehenden Lichtsignalanlage Ecke Truderinger-/Zamilastraße. Es bleibt also für Fußgänger gefährlich, umständlich und zeitintensiv.

Hintergrund der Initiative des Kommunalparlaments war, den Fahrgästen, die mit dem Bus 187 aus Richtung Zamdorf kommen und die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 25 erreichen wollen, einen direkten und zugleich sicheren Übergang zu ermöglichen. Denn die Bus- und Tram-Fahrgäste müssen einen Umweg zu der Fußgängerampel laufen, die vom und zum S-Bahnhof führt. Viele Per­sonen, vor allem Kinder und Jugendliche, kürzen den Abschnitt ab und laufen leichtsinnigerweise hinter dem Bus direkt über die Fahrbahn. Auch die Umsteigezeit würde sich nach Auffassung der Lokalpolitiker reduzieren.

Zum Gesuch heißt es im KVR-Antwortbrief: „Bei der Konzeption einer Lichtsignalanlage müssen die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden. Ein großes Problem bei der Planung an der Tram-Endhaltestelle war der Verkehr in Richtung Süden zur Bahnunterführung. Abends sind beachtliche Verkehrsmengen zu bewältigen. Aus dem Norden fast 600, nach den Prognosen für 2025 sogar etwa 650 Kraftfahrzeuge pro Stunde und aus dem Westen derzeit circa 530, künftig rund 680 Kfz/h.“

Eine zusätzliche Fußgängerampel an der Ecke Truderinger-/Zamilastraße, damit Fahrgäste die Straße sicher von und zum S-Bahnhof queren können, lehnt das Kreisverwaltungsreferat (KVR)   Foto: hgb
Eine zusätzliche Fußgängerampel an der Ecke Truderinger-/Zamilastraße, damit Fahrgäste die Straße sicher von und zum S-Bahnhof queren können, lehnt das Kreisverwaltungsreferat (KVR) Foto: hgb

Weiter wird ausgeführt: „Vor allem der Rechtsabbiegeverkehr aus der Truderinger Straße war aus­schlaggebend für die Positionierung der Fußgängerfurt über die südliche Hultschiner Straße.

Da diese Rechtsabbieger – bedingt durch die seitlich geführte Trambahn – ein separates Abbiegesignal benötigen, aber auf Grund der prognostizierten Verkehrsmenge und der beschränkten Länge der Abbiegespur seine Freigabe erhalten muss, war eine Fußgängerfurt unmittelbar an der Kreuzungs-Südseite verkehrstechnisch nicht mehr realisierbar.“

Ein zusätzlicher gesicherter Überweg wäre möglich, aber, so das KVR: „Wegen des >feindlichen< Rechtsabbieger-Signals müsste eine Fußgängerfurt an dieser Stelle unter erheblichen Leistungs­verlusten für den Individualverkehr in einer zusätzlichen Phase freigegeben werden. Für die Fußgängerfurt bleibt letztlich nur die gegenwärtige Position direkt an der Unterführung.“