2. September 2017

Zweite Umlaufsperre, erweiterte Umlaufsperre oder Erhalt des bestehenden, „einfachen“, z-förmig angelegten Übergangs für Radfahrer mit metallenen Stangeneinfassungen an der Cosimastraße auf Höhe des Salzsenderwegs? Fürwahr eine (Bogenhauser) Luxusfrage, und auch eine des Gelds. Zwei (!) Jahre nach Aufflammen der Diskussion und einem Antrag im Bezirksausschuss von Paula Sippl (Grüne) und Nicola Holtmann (ÖDP) ist nunmehr klar: Der Überweg bleibt so wie er ist.

Bernd Fichtl, Ansprechpartner des Kommunalparlaments, bei der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), erläuterte: „Die Aussagen des Kreisverwaltungsreferats (KVR) zu einer Umgestaltung der Umlaufsperre und zum Straßenraum sind eindeutig. Die Behörde wird einen Umbau – einmal abge­sehen, wer diesen finanziert und wer diesen dann wirklich baulich umsetzt – nicht genehmigen.“

Denn: „Eine größere >Sonderkonstruktion< würde dazu führen, dass die Umlaufsperre wegen der Aufweitung für Standardfahrräder praktisch ungebremst passierbar und somit wirkungslos wäre, wodurch es in Folge zu Gefährdungen kommen könnte.“ Zur Sache erklärte der MVG-Mann zusätz­lich: „Die Zuwegung der Haltestelle >Prinz-Eugen-Park< der Tramlinie 16 ist mit einer Lichtzeichen­anlage gesichert, Aufstellflächen u. ä. ausreichend vorhanden.“

Der Hintergrund all dessen gemäß der Initiative im Stadtteilgremium: Zwei entgegenkommende Rad- und / oder Rollstuhlfahrer sollten die Sperre und die Trambahngleise gleichzeitig, ohne sich zu behindern, ohne Stürze zu begünstigen, passieren können. Genau das hatte ein Vertreter des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) gefordert.

Die Umlaufsperre an der Cosimastraße auf Höhe des Salzsenderwegs über die Straßenbahn-schienen der Linie St. Emmeram wird nicht verbreitet. Auch eine zweite Einrichtung lehnt die Stadt ab.     Foto: hgb
Die Umlaufsperre an der Cosimastraße auf Höhe des Salzsenderwegs über die Straßenbahn-schienen der Linie St. Emmeram wird nicht verbreitet. Auch eine zweite Einrichtung lehnt die Stadt ab. Foto: hgb

„Da keine Sicherheitsprobleme beim bestehenden Übergang bekannt sind und keine Sicherheits­belange durch eine vom Bezirksausschuss erwünschte Umgestaltung der Anlage verbessert werden könnten, sondern nur der Komfort für Radfahrer, wird eine Umgestaltung abgelehnt“, so dazu das KVR in seiner Stellungnahme.

Sinn und Zweck einer Umlaufsperre sei es, dass Radfahrer beim Queren der Gleise langsam fahren und per Seitenblick die Straßenbahnen zu beachten sollen. Quasi zur Entzerrung des Radverkehrs hatten Lokalpolitiker in Folge als Alternative eine zweite Umlaufsperre gutgeheißen. Gleichwohl nach Beobachtungen vor Ort äußerst selten Radfahrer aus beiden Richtungen gleichzeitig die Cosimastraße queren.

Eine zweite Anlage indes lehnen KVR und MVG unisono unter anderem wegen „erheblichen Eingriffen in die Gestaltung des Straßen­raums“ und „einer möglichen Konfliktfläche zwischen Straßenbahn und Fahrradfahrern“ ab. Zudem schätze die MVG „die Akzeptanz einer solchen Lösung als äußerst fragwürdig ab“.

Auch die Installation einer zweiten Ampel wurde von den KVR-Fachleuten geprüft. Das Ergebnis: „Das würde die Situation zwar entschärfen, würde aber zu einer übermäßigen Häufung von Signalisierungen auf dieser Strecke führen und sowohl bei den querenden Radfahrern als auch bei Autofahrern für Verärgerung sorgen.“ Diesem Behördenstatement hatten im Bezirksausschuss die Fraktionen von CSU und SPD zugestimmt.

Zudem sollte laut Anregung von Sippl/Holtmann geprüft werden, „ob ein Zweirichtungsfahrweg zur bestehenden Ampel“ möglich ist. Was auch immer auch ein „Zweirichtungsfahrweg“ sein mag. Gemäß Straßenverkehrsordnung gibt es nur einen „Zweirichtungsradweg“. Also einen Radweg auf einer Straßenseite, der von Radfahrern in beiden Richtungen benutzt werden darf. Dies erkennt man daran, dass für die jeweilige Fahrtrichtung ein Verkehrszeichen mit einem weißen Fahrrad auf blauem Grund sichtbar ist. Offenbar hatte das Damen-Duo dies gemeint. Auch diese Idee hatte das KVR abgelehnt: der vorhandene Radweg ist dafür zu schmal, er könne auch nicht „auf Kosten des Gehwegs verbreitert werden, da auch dieser gerade einmal den Mindestanforderungen entspricht.“