20. September 2017

Fahrradfahrer sind auf der Straße sicherer, besser geschützt – dieser Auffassung ist jedenfalls die Fraktion der Grünen im Bezirksausschuss. Gunda Krauss hatte nämlich beantragt: Die Stadt soll prüfen, ob für den Radweg auf beiden Seiten der Ostpreußenstraße – von der Englschalkinger- bis zur Eggenfeldener Straßen – die Fahrradbenutzungspflicht aufgehoben werden kann. Doch die Frau blitzte im Kommunalparlament ab, Initiative abgeschmettert. Auch die Fachleute der Polizeiinspektion Bogenhausen stützen diesen Beschluss.

Krauss hatte in ihrer Begründung angeführt; „Fußgänger und Radfahrer müssen sich die ausge­sprochen enge >Furt< teilen. Dazu parken Lieferfahrzeuge auf dem Radweg. Besonders problema­tisch ist es zum Beispiel im Bereich der Geschäfte ab den Königsberger- bis zur Denninger Straße. Außerdem ist der Radweg in einem schlechten Zustand.“

Von einem Mitglied des Bezirksausschusses könnte man, ja muss man erwarten, dass es genaue Ortskenntnisse hat. Zumal wenn man einen Verkehrsantrag stellt. Denn: Die Ostpreußen- endet an der Kreuzung Daglfinger-/Denninger Straße. Danach schließt sich bis zur Eggenfeldener – die Friedrich-Eckart-Straße an.

„Die Ostpreußenstraße ist durch starken Personenwagen- und Schwerlastverkehr als sehr gefähr-lich einzustufen.“ So lautet das Urteil der Fachleute der Polizei Bogenhausen. Sie lehnten wie die Mitglieder des Bezirksausschusses die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht kategorisch ab.   Foto: hgb
„Die Ostpreußenstraße ist durch starken Personenwagen- und Schwerlastverkehr als sehr gefährlich einzustufen.“ So lautet das Urteil der Fachleute der Polizei Bogenhausen. Sie lehnten die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht kategorisch ab. Foto: hgb

Grundsätzlich muss man wissen: Eine Radwegbenutzungspflicht darf nach geltender Rechtslage nur dann angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtliche Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.

Ist also mit der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht eine erhebliche Gefährdung verbunden, soll diese nicht erfolgen. Laut Protokoll des Untergremiums Verkehr schätzen die Polizeiexperten „die Ostpreußenstraße durch starken Personenwagen- und Schwerlastverkehr als sehr gefährlich ein.“ Sie lehnten daher die Aufhebung ab.

Holger Machatschek (Grüne): „Der Radler kann auf der Straße oder dem Radweg fahren. Keiner ist verpflichtet, auf der Straße zu fahren. Er kann es sich aussuchen. Viele hier wissen das nicht. Das muss man doch mit offenen Augen sehen.“ Ob die Fahrrad- und die Autofahrer die Situationen an den vielen Firmenzu- und ausfahrten sowie an den kleinen Querstraßen immer und rechtzeitig erfassen können – die Antwort auf diese Nachfrage blieb Machatschek schuldig.

Laut CSU-Fraktionssprecher Xaver Finkenzeller hatte sich die Grünen-Forderung „unter den Geschäftsleuten und den Anwohnern wie ein Lauffeuer verbreitet. Ich habe zwölf Anrufe bekommen mit der Nachfrage >Meinen Sie das ernst?<“. Keiner der Geschäftsleute wolle das, man müsse doch auch den Lieferverkehr bedenken. Finkenzeller erinnerte zudem an die „außergewöhnliche Parksituation“ in der Ostpreußenstraße. Denn vor den Geschäften ist Platz, Kunden stellen dort ihre Autos ab und fahren nach dem Einkauf rückwärts raus. Radler auf dem Radweg und der Straße zu erkennen, ist schwierig.“