23. September 2017

An der Kreuzung Stegmühl-/Musenbergstraße/Seidleinweg in Johanneskirchen wurde auf Anre­gung der Verkehrsexperten von der Polizeiinspektion 22 Bogenhausen die Vorfahrtsregelung durch das Kreisverwaltungsreferat (KVR) geändert. Autofahrer auf der Durchgangsstrecke Stegmühl­straße haben nun Vorrang. Bislang galt die Rechts-vor-links-Regelung.

Gemäß den Polizeifeststellungen ist der Seidleinweg als „Grundstücksausfahrt zu interpretieren, was aber auf Anhieb nicht zu erkennen ist. Die Musenbergstraße ist dazu eine gleichberechtigte Straße.“ Da keine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht und damit Tempo 50 km/h gilt, so die Argumentation, „ist eine eindeutige Vorfahrtsregelung im Interesse der Verkehrssicherheit sinnvoll und geboten“.

Gleichwohl war beim Check von unser-bogenhausen.de vor Ort zu beobachten, dass nahezu jeder zweiter Autofahrer das Tempolimit in der Stegmühlstraße – in beiden Richtungen – nicht einhält.

Autofahrer auf der Stegmühlstraße haben Vorfahrt gegenüber der Musenbergstraße und dem Seidleinweg.      Foto: hgb
Autofahrer auf der Stegmühlstraße haben Vorfahrt gegenüber der Musenbergstraße und dem Seidleinweg. Foto: hgb