1. Juni 2018
Die vor kurzem aufgestellten drei Pflanztröge vor der Wohnanlage Fideliostraße 15 an einer Rampe, die den barrierefreien Zugang zum angrenzenden Innenhof und weiter zu einem Einkaufszentrum ermöglicht, müssen „sofort wieder entfernt werden“. Das fordern die Mitglieder des Bezirksausschusses auf Initiative von Angelika Pilz-Strasser, der Vorsitzenden des Kommunalparlaments, die von einer Bürgerin einen Hinweis bekommen hatte. Die Lokalpolitiker bitten nun die Stadt, auf die Eigentümer dementsprechend einzuwirken. Das ist aber schwierig, weil sich die Rampe auf Privatgrund befindet.
In dem >interfraktioneller Antrag< heißt es: „Die Tröge versperren den Zugang zu einer Rampe, die für die Fahrt mit Rollstühlen, Kinderwagen und dergleichen notwendig ist und bisher intensiv genutzt wurde. Die Rampe wird befahren, um die verschiedenen Geschäfte am Platz wie Vollsortimenter, Apotheke, Obstgeschäft, Café und Zeitungsgeschäft erreichen zu können. Der freie Zugang ist von hohem öffentlichen Interesse.“
In ihrer Begründung führt Pilz-Strasser an: „Die Stadt macht große Anstrengungen, die Mobilität in München barrierefrei zu ermöglichen. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn willkürlich Barrieren eingebaut werden.
Die Behauptung der Hausverwaltung, der Durchgang sei trotz der Pflanztröge möglich, soll bei einem Ortstermin mit einem Zwillingskinderwagen, einem geschobenen Lastenfahrrad und einem elektrischen Rollstuhl bewiesen werden.
Der städtische Behindertenrat ist zu diesem Ortstermin einzuladen.“
Knackpunkt der Sache ist aber: Die Rampe und die bepflanzten Betonelemente befinden sich auf Privatgrund. Den Hinweis der Hausverwaltung, man wolle wegen Unfallgefahr verhindern, dass Radfahrer die Zufahrt via Rampe nutzen, wies Pilz-Strasser energisch zurück. Ob die Wohneigentümer sofort, nach dem Check vor Ort oder gar nicht einlenken – das wird sich zeigen.