18. Juni 2018

„Herzogparkstraße 1: Wiederaufbau und Umbau eines denkmalgeschützten Wohnhauses mit Errichtung einer Tiefgarage“ – den gleich in zwei Varianten vorgelegten Vorbescheid zu diesem Vorhaben lehnten die Mitglieder des Bezirksausschusses einhellig ab. Die Entscheidung über den Bauantrag muss nun die Lokalbaukommission (LBK) im Planungsreferat treffen. Für die Ablehnung führten die Lokalpolitiker vier Gründe an.

Erstens: In Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung findet sich in der näheren Umgebung kein vergleichbarer Maßstab. Gerade die Grundflächenzahl (GRZ) hat keinen Bezugsfall.

Zweitens: Die Herzogparkstraße ist derzeit durch drei Gebäude geprägt. Diese weisen eine fakti­sche Baugrenze im hinteren Grundstücksbereich auf. Diese darf nicht überschritten werden. Ein profilgleicher Anbau im Vergleich zur Herzogparkstraße 2 und 3 wäre daher denkbar, soweit die bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkte, insbesondere die Verschattung, gewahrt bleiben.

Heute und anno 1912 (re.): Die Herzogparkstraße 1 mit dem barockisierenden Treppenaufgang zur Montgelasstraße. Fotos: hgb / NordOstKultur / Scan aus Bay. Architekten- und Ingenieur-Verein.

Drittens: Die Herzogparkstraße ist im rückwärtigen Bereich durch eine einmalige Gartenlandschaft geprägt, die es zu erhalten gilt. Dies würde durch das Bauvorhaben ausgeschlossen werden.

Viertens: Die Eigentümer auf der Flur-Nummer 156/2 (Montgelasstraße) haben bereits heute ein stark verwinkeltes Grundstück.

Durch den Umstand, dass man nun noch unmittelbar davor eine ent­sprechende Block-Riegel-Bebauung setzen würde, wäre eine erhebliche zusätzliche Verschattung bzw. Lichteinbuße zu erwarten.

Die Geschichte des Gebäudes Herzogparkstraße 1: Die Architekten Stengel & Hofer hatten 1909 den Plan für einen Wohnhausneubau eingereicht. Bauherr Johann Dietl hatte das 1200 Quadratmeter große Grundstück zuvor für 35 000 Mark von der Terraingesellschaft Herzogpark erworben. Das geplante Mietshaus bildete eine Einheit mit dem Gebäude Montgelasstraße 43. Wegen seiner Bedeutung für den künftigen Charakter der Bebauung im Herzogpark legte das Stadtbauamt das Projekt Herzogparkstraße 1 bis 3 und Mauerkircherstraße 43 dem Magistrat zur Begutachtung vor. Ergebnis: Die Baugruppe musste sich dem Berghang angliedern, wobei der abgerundete Vorbau dabei einen ansprechenden Übergang schuf. Noch im Jahr 1909 war der Trakt bezugsfertig.