27. Juli 2018

Die Kritik eines Anwohners ob des weiträumigen Halteverbots beim Generalkonsulat Polen in der Röntgenstraße 5 mit dem Vermerk „privilegierte Sonderregelung“ und dem Hinweis „faktisch eine Entziehung von öffentlichem Parkraum“ hatte der Bezirksausschuss als Antrag übernommen und die Stadt um Überprüfung gebeten. Nun wurde die Sicherheitszone um das Konsulat verkleinert. In Altbogenhausen, das seit Jahren unter immensen Parkdruck leidet, gibt es wieder einige Stellplätze mehr.

Seit Herbst 2004 hatte über die gesamte Grundstückslänge des Eckanwesens Röntgen- / Ebersber­ger Straße ein weiträumiges Halteverbot bestanden. Dieses ist nunmehr in der Ebersberger Straße komplett entfallen, in der Röntgenstraße ist das Halten auf einen rund 25 Meter langen Abschnitt entlang des Konsulats reduziert worden. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat die entsprechen­den Beschilderungsarbeiten bereits vorgenommen.

Der Maßnahme war eine Überprüfung unter Sicherheitsaspekten vorausgegangen. Gemäß dem Polizeipräsidium München liegen „derzeit keine konkreten Gefährdungserkenntnisse zum Nachteil der Republik Polen vor.“ Da jedoch auf Grund der aktuellen politischen Lage von einer abstrakten Gefährdung für das Generalkonsulat auszugehen ist, muss laut KVR-Erlass aus Sicherheitsgründen ein Halteverbotsabschnitt vorhanden sein. Dafür ist gemäß Behörde eine verkürzte Sicherheitszone über die Länge des Gebäudes vertretbar.

Die Sicherheitszone beim Generalkonsulat Polen in der Röntgenstraße 5 wurde auf die Gebäudelänge reduziert, am Straßenrand gibt’s nun wieder mehr Parkplätze. Foto: hgb