25. Juli 2018

Kein Mobilfunkmast auf dem Dach des Hauses Posener Straße 12 und Umgebung in Denning, Ver­legung des Standorts außerhalb des Wohngebiets – dieser Antrag von 360 Anwohnern wurde bei der Bürgerversammlung im Oktober 2016 (!) mit großer Mehrheit befürwortet. Die Mitglieder des Bezirksausschusses hatten den Vorschlag akzeptiert und ihn an die Stadt weitergeleitet. 20 Monate später bezog das Referat für Gesundheit um Umwelt (RGU) nun Stellung: Die Stadt hat „keine Mit­bestimmung“.

Rückblick: „Das Unternehmen Telefónica soll den Masten auf einen Standort außerhalb unseres reinen Wohngebiets einige hundert Meter weiter auf eine Gewerbe- oder Freifläche verlegen,“ hatte seinerzeit Konrad Lösch bei dem Einwohnerstreffen erklärt, hatte Ausweichmöglichkeiten benannt: „Ein gewerbliches Gebiet wie beispielsweise am Zamilapark, am Buswendeplatz beim S-Bahnhof Daglfing oder Freiflächen hinter der Firma Carl Stahl in S-Bahnnähe Englschalking. Denn bei uns gibt es bereits zehn Masten im Umkreis von rund 900 Metern. Fünf Anlagen befinden sich in unmit­telbarer Nähe zur Posener Straße 12, die uns bestrahlen und unsere Gesundheit gefährden.“

Das RGU in seinem Brief: „Die Behandlung der Empfehlung wurde zunächst einvernehmlich zurück gestellt, da die Netzbetreiberfirma Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zuerst mehrere Standort­alternativen überprüft hat. Da jedoch bisher von der Betreiberfirma keine Alternative gefunden wer­den konnte, muss die Empfehlung nunmehr behandelt werden.“

Auf dem Dach des Anwesens Posener Straße 12 soll ein Mobilfunkmasten – es wäre er elfte im Umkreis – installiert werden. 360 Anwohner lehnen das schriftlich ab. Foto: hgb

Und weiter: „Gemäß des vom Stadtrat 2003 beschlossenen Verfahrens für neue Mobilfunk-Sende­anlagen können die Bezirksausschüsse bei der Standortsuche konkrete Hinweise auf sensible Nut­zungen geben. Eine Mitbestimmung bei der Standortauswahl ist für die Stadt jedoch nicht gegeben, weil Netzbetreiber nicht verpflichtet werden können, kommunale Vorschläge zu akzeptieren oder zu berücksichtigen.

Für die Anlage an der Posener Straße 12 sind die funk- und immissionsschutz­rechtlichen Anforderungen für einen Betrieb mit Standortbescheinigung vom 8. Februar 2016 nach­gewiesen.

Von einer Verletzung beispielsweise des Rücksichtnahmegebots in Hinsicht auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen kann damit nicht ausgegangen werden.“

Gleichwohl hat das RGU wegen des Beschlusses der Bürgerversammlung das Planungsreferat / Lokalbaukommission (LBK) als zuständige Behörde für Baurecht eingeschaltet. Das Referat kontak­tierte Telefónica, gab eine „baurechtliche Beurteilung“ ab:

„Die Mobilfunk-Sendeanlage an dem in einem reinen Wohngebiet gelegenen Standort Posener Straße 12 ist zulässig. Laut Bescheinigung der Bundesnetzagentur stört die Anlage dort nicht, hat zudem keine prägende Wirkung auf das Baugebiet. Das LBK eine Ausnahme der Art der baulichen Nutzung zugelassen.

Und: Laut Telefónica „muss auf Grund der Netzsituation im Bereich des angedachten Standorts in das Mobilfunknetz investiert werden, um eine zeitgemäße Funkversorgung aufrecht zu erhalten.“ Im weiteren Umfeld seien „zahlreiche Standortoptionen angefragt worden, aber lediglich in der Posener Straße 12 konnte ein Vertrag abgeschlossen werden.“ Gemäß RGN befindet sich das Unternehmen „derzeit noch immer in Gesprächen mit der Eigentümerin eines Anwesens im näheren Umfeld. Die Gespräche konnten jedoch noch nicht zum Abschluss gebracht werden.“