20. August 2018

Das bröselnde Sgrafitto am Wohngebäude Beetzstraße 5 in Altbogenhausen – das von Künstler Oskar Schlemmer geschaffene Bild zeigt eine Familie auf einer Wiese – wird wieder hergestellt. Das Haus aus den Dreißiger Jahren gehört zu einem Wohnblock im Bereich Kepler-, Holbein-, Beetz- und Mühlbaurstraße, das zwar nicht unter Einzeldenkmalschutz steht, aber im Sommer 2016 in das erweiterte Denkmalensemble Bogenhausen aufgenommen worden ist.

Der Hintergrund: Für den Erhalt von gefährdeten Sgraffiti – eine Dekorationstechnik zur Bearbei­tung von Wandflächen, wobei nach Auflage verschiedenfarbiger Putzschichten Teile der oberen Schicht abgekratzt und Teile der darunterliegenden Schicht freigelegt werden, sodass durch den Farbkontrast ein Bild erzeugt wird – hatten sich im Mai auf Initiative des NordOstKulturvereins die Mitglieder des Bogenhauser Kommunalparlaments eingesetzt.

Die Wände über den Eingängen der von Architekt Ernst Barth entworfenen Häuser wurden einst mit „Kratzbildern“ verziert. Die Arbeiten stammen von Barths Freund Schlemmer, der das auf einer Briefmarke verewigte Bild der „Bauhaustreppe“ geschaffen hat, das im Museum of Modern Art in New York aufgestellt ist .

Vorbildlich restauriert: Das Sgraffito am Haus Ecke Beetz-/ Röntgenstraße. Foto: hgb

Die kleinen Kunstwerke an den 17 Erkern in Altbogenhausen sind laut Roland Krack, Vorsitzender des NordOstKulturvereins, nur teilweise erhalten; einige sind übermalt, aber noch erkennbar, einige durch Putzablösung gefährdet, andere abgeschlagen und somit verloren.

Am Haus Beetzstraße 5 war im Winter 2016 der Putz eines Sgraffito abgeplatzt, das Bild droht zu zerbröseln. Der Verein organisierte daher eine Ortsbesichtigung mit Vertretern des Landesamts für Denkmalpflege.

Laut Schreiben des Planungsreferats an den Bezirksausschuss hatte die Untere Denkmalschutz­behörde mit den Besitzern der Wohnungen in der Beetzstraße 5 Kontakt aufgenommen. Die Eigen­tümergemeinschaft will die Fassade sanieren, die Fenster und das Dach erneuern sowie das Kratz­bild herrichten lassen. Dazu muss man wissen: Gemäß Ensembleschutz müssen alle äußerlich sichtbaren Veränderungen von den Behörden genehmigt werden, was nunmehr erfolgt ist. Zur „Sicherung und Ergänzung“ der Maßnahmen muss daher alles mit der Behörde abgestimmt werden. „Zuschüsse wurden in Aussicht“ gestellt. Und: „Wir hoffen, dass das Sgrafitto an diesem Anwesen damit gerettet ist.“

Das Sgraffito am Haus Beetzstraße 5 bröckelt. Das feine Kunstwerk wird nun restauriert. Foto: hgb