6. August 2018
Drei vor mehr als drei Monaten installierte Pflanztröge an der Fideliostraße 15, an einer Rampe, die den barrierefreien Zugang zum angrenzenden Innenhof und weiter zu einem Einkaufszentrum ermöglicht, müssen „sofort“ wieder entfernt werden“. Das hatten Anfang Mai die Mitglieder des Bezirksausschusses auf Initiative von Gremiumschefin Angelika Pilz-Strasser gefordert. Die Lokalpolitiker hatten die Stadt gebeten, auf die Eigentümer einzuwirken. Nun liegt die Antwort dazu vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) vor.
„Das Gelände, zu dem auch die Rampe gehört, ist ein privates Grundstück. Es liegt keine Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde vor. Eine Möglichkeit des Einwirkens ist damit nicht gegeben“, heißt es in dem Schreiben an das Kommunalparlament.
Pilz-Strasser und ihre Kollegen hatten einen >interfraktionellen Antrag< verabschiedet: „Die Tröge versperren den Zugang zu einer Rampe, die für die Fahrt mit Rollstühlen, Kinderwagen und dergleichen notwendig ist und bisher intensiv genutzt wurde. Der freie Zugang ist von hohem öffentlichen Interesse.“
Die Bezirksausschuss-Vorsitzende war verärgert: „Die Stadt macht große Anstrengungen, die Mobilität in München barrierefrei zu ermöglichen. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn willkürlich Barrieren eingebaut werden.
Die Behauptung der Hausverwaltung, der Durchgang sei trotz der Pflanztröge möglich, soll bei einem Ortstermin mit einem Zwillingskinderwagen, einem geschobenen Lastenfahrrad und einem elektrischen Rollstuhl bewiesen werden.“
Tatsächlich, so längere Beobachtungen von unser-bogenhausen.de vor Ort, ist der Durchgang beziehungsweise die Durchfahrt möglich – wohlgemerkt möglich, wenn auch vielfach extrem schwierig. Eine junge Frau mit einem Zwillingskinderwagen rumpelte bei der Abfahrt zunächst gegen den letzten Betonblumentrog und dann streifte sie den seitlichen Sockelrand. Ein offensichtlich geübter Klappradl-Fahrer, der die Engstelle wohl kennt, ignorierte den Schildhinweis „Radfahrer bitte absteigen“, tippelte mit den Fußspitzern auf dem Boden und kurvte durch. Und eine Seniorin mit Rollator steuerte „elegant“ und geübt an den Hindernissen vorbei, tat sich ihren Rollator aufwärts schiebend an den Rampe allerdings sehr schwer.
Wann auch immer sowie von und mit wem der Check vor Ort stattfindet, die drei Tröge sind Hindernisse; sie verhindern aber nicht, dass jugendliche Radfahrer aus beiden Richtungen ein- und durchfahren. Ob der Arealeigentümer zum Einlenken bewegt werden kann – Antragsstellerin Pilz-Strasser muss da ran!