12. Oktober 2018
„Possartstraße 29: Umbau HNO-Klinik, Sanierung OP-Abteilung und Brandschutz, unbefristete Verlängerung der Baugenehmigung des Anbaus, Unterbauung des Anbaus mit einem Technikraum“ – zu diesem Antrag der „HNO-Klinik Bogenhausen Dr. Gaertner, Possartstraße 27“, war das Urteil des Bezirksausschusses im vergangenen Oktober eindeutig, der Beschluss fiel einstimmig aus: Nein! Indes: Jetzt genehmigte das Planungsreferat / die Lokalbaukommission (LBK) den Anbau.
Rückblick – die Ablehnung im Originaltext: „Der Bezirksausschuss widerspricht der unbefristeten Verlängerung der Baugenehmigung und lehnt den Bauantrag für den Anbau ab. Weiter unterstützt der Bezirksausschuss die Haltung der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Landesamts für Denkmalpflege, die beide das Vorhaben aus denkmalschutzfachlichen Gründen ablehnen.“
Offensichtlich sensibilisiert vom illegalen Abriss eines denkmalgeschützten Handwerkerhauses in Giesing hatten die Bogenhauser Lokalpolitiker „klare Kante“ gezeigt, wie es Robert Brannekämper, Vize-Vorsitzender des Kommunalparlaments und CSU-Landtagsabgeordneter, formulierte, hatten sich die Mitglieder des Stadtteilgremiums unisono als Vertreter der knallharten Linie gezeigt. Sie schmetterten die nachträgliche Genehmigung des Anbaus an der Rückseite der geschützten Walmdachvilla aus den Siebziger Jahren (!) mit harschen Worten regelrecht ab.
„Das Haus wird so bleiben wie es ist. Es wird aber verschönert“, hatte der Gaertner-Klinik-Architek seinerzeit bei der Tagung betont. Kilian Gaertner, seit 1994 Geschäftsführer und Träger der 1953 von seinem Vater gegründeten Klinik, erklärte: „Wir haben Zeit.“ Apropos Zeit: Brannekämper hatte bissig gewettert: „Sie haben 40 Jahre Zeit gehabt, sich einen neuen Standort zu suchen. Die Großzügigkeit von damals in einen Rechtsanspruch umzudrehen, das ist zu billig.“
Damals: Die Possartstraße 29, Baujahr 1912, wurde 1977, also vor 40 (!) Jahren, an der rückwärtigen Seite um einen Anbau erweitert. Die Baugenehmigung dazu war laut Brannekämper befristet auf 15 Jahre erteilt und später bis 2017 verlängert worden. Das wolle die Klinik nun legalisieren lassen. Derweil betrachten, so der Abgeordnete, die Untere Denkmalschutzbehörde und auch das Landesamt für Denkmalpflege „die Sache als sehr schwierig, als äußerst kritisch.“ Kurzum: „Klinik und Denkmalschutz passen nicht zusammen. Der Anbau ist zu beseitigen!“ Die LBK stemmte sich nun gegen das Votum der Lokalpolitiker: „Der rückwärtige Anbau ist unter der Maßgabe einer Rückbauverpflichtung nach Aufgabe der Nutzung als Klinik genehmigt worden.
Demgemäß liegt keine unbefristete Verlängerung der Baugenehmigung vor, Vielmehr ist die Baugenehmigung für den Anbau und die Fluchttreppe unter einer auflösenden Bedingung erteilt worden.“
Weiter heißt es in dem Schreiben: „Die negative Haltung der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Landesamtes für Denkmalpflege erstreckte sich nur auf eine unbefristete Genehmigung des Anbaus samt Fluchttreppe. Die denkmalrechtliche Zulässigkeit des Gesamtvorhabens unter Beachtung des Gebäudebestandes war hiervon nicht berührt.“
Und: „Die Abwägung der öffentlichen Belange im Hinblick auf die Denkmalpflege mit dem berechtigten Interesse der Rechts- und Investitionssicherheit eines seit über 40 Jahren bestehenden Klinikbetriebes, dessen Versorgungsauftrag im Krankenhausbedarfsplan des Freistaats Bayern anerkannt ist, hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Beseitigung des rückwärtigen Anbaus unverhältmäßig ist und dessen Genehmigung mit Bindung an den Klinikbetrieb erteilt werden kann.“ Auch eine Petition an den Landtag sei geprüft und es seien keine Einwände seitens des Verkehrs- und Bauministeriums erhoben worden.