30. Oktober 2018

Bei Biergartenwetter herrscht rund um die Gaststätte „Zamdorfer“ an der Schwarzwaldstraße oft Verkehrschaos. Anwohner klagen über Parksuchverkehr, manche Besucher fahren mangels eines Stellplatzes wieder weg. Wegen der Situation hatte sich Pächter Christian Ertl im Juni Hilfe suchend an den Bezirksausschuss gewandt. Einen Antrag der Fraktionen von CSU, SPD und FDP lehnte die Stadt jetzt ab. Die Initiative müsse laut Kommunalreferentin Kristina Frank (CSU) vom Wirt ausge­hen, er müsse – die Baugenehmigung vorausgesetzt – sämtliche Kosten übernehmen.

Das Kommunalparlament hatte gefordert, die Stadt soll die Nutzung eines verwilderten, in ihrem Be­sitz befindlichen, ungenutzten Grundstücks an der Ecke Jura- / Schwarzwaldstraße Ertl zur Pacht überlassen. Und: Das Grundstück müsse für eine provisorische Parkplatznutzung aufgeschüttet, die Bordsteine des Bürgersteigs an der Zufahrt abgesenkt werden. Der Boden dürfe nicht versiegelt werden, München soll die Finanzierung der Baumaßnahmen aus den Stellplatzabgaben überneh­men. Kurzum: Der Parkplatz sollte aus Steuermitteln eingerichtet werden.

Dazu erklärte Frank: „Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Reserve für Gemeindebedarfe. Diese Flächen sind grundsätzlich nicht für eine Vermietung von mehr als fünf Jahren vorgesehen. Laut Planungsreferat können Stellplatzablösemittel nicht für privat genutzte Provisorien eingesetzt werden. Finanziert oder bezuschusst werden nur Vorhaben, bei denen sichergestellt ist, dass die dadurch geschaffenen Stellplätze mindestens 25 Jahre der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die beantragten Maßnahmen aus Stellplatzablösemitteln zu finanzieren / zu bezuschussen, käme einem verdeckten Betriebsmittelzuschuss eines Gewerbebetriebs gleich und ist bei zweckgebunde­nen Mitteln nicht möglich.“ Und weiter: „Ein Parkplatzbau bei einer Vermietung unter fünf Jahren, ohne jegliche Zuschüsse aus dafür vorhandenen Finanzierungstöpfen, ist aus wirtschaftlicher Sicht für die Stadt nicht tragbar.“

Aber, so die Kommunalreferentin abschließend: „Dem Gaststättenpächter könnte vor diesem Hintergrund als Lösungsmöglichkeit ein unbefristeter Grundstücks-Mietvertrag mit einer kurzen Kündigungsfrist angeboten werden, sofern nach den planungsrechtlichen Vorgaben die Erteilung einer Baugenehmigung möglich ist. Diese Klärung, das Herrichten und auch der Rückbau des Parkplatzes muss jedoch vom Mieter aus eigenen Mitteln finanziert werden.“

Auf diesem verwilderten Grundstück an der Ecke Schwarzwald- / Jurastraße, das der Stadt gehört, kann ein Parkplatz für die (Biergarten-)Besucher des „Zamdorfer“ angelegt werden – wenn der Pächter dies beantragt, wenn der Antrag genehmigt wird und wenn der Mann sämtliche Kosten trägt. Foto: hgb