15. Oktober 2018

Die Stadt soll in der künftigen Siedlung die Verschiebung des geplanten Hochhauses von der Hultschiner – / Ecke Eggenfeldener Straße in Richtung Osten auf etwa Höhe Eggenfeldener- / Lüderitzstraße prüfen – diesen vom Bezirksausschuss ans Rathaus weitergeleiten Antrag eines Bürgers hat das Planungsreferat jetzt abgelehnt.

In der Begründung zur „aus geographischer Sicht sinnvollen Neupositionierung“ wurden von dem Anwohner drei Punkte angeführt: Einmal befänden sich durch die Verschiebung die Bewohner des Hochhauses in unmittelbarer Nähe zur Autozu- und abfahrt, so dass „die Verkehrsbelastung der Eggenfeldener Straße in Richtung Stadtzentrum schwächer ausgeprägt sein wird als gemäß den aktuellen Planungen“.

Zweitens: „Unmittelbar am neupositionierten Hochpunkt befindet sich ausschließlich Gewerbe und eine Kleingartenanlage, so dass der kritisierte Schattenwurf abhängig von der Bauhöhe maximal auf wenige Morgenstunden (nordwestlich) beziehungsweise Abendstunden (nordöstlich) reduziert wird.“

Als drittes Argument wird angeführt: „Aus ästhetischer Sicht fügt sich der Hochpunkt besser dem Zamilapark, der unmittelbar im Nordosten an den Hochpunkt angrenzt, als Kolonialsiedlung an.“ Grundsätzlich sei eine deutlich bessere öffentliche Erschließung durch den Personennahverkehr der nahegelegenen Haltestelle Zamdorf Siedlung Voraussetzung.

Abgelehnt hat das Planungsreferat die von einem Bürger vorgeschlagene Verschiebung des Hochhauses an der Eggenfeldener Straße in dem dort entstehenden Wohngebiet. Foto: Antrag / Quelle: verändert nach DIBAG; www.dibag-bogenhausen-sued.de/plangebiet.html

In der Antwort des Planungsreferats heißt es: „Der vorgesehene Standpunkt des Hochpunkts ist Ergebnis von umfangreichen Untersuchungen und Abstimmungen, das sowohl dem Eckdaten- und Aufstellungsbeschluss vom 26. Juli 2017 (Vollversammlung des Stadtrats) als auch dem anschließend durchgeführten Wettbewerb zu Grunde gelegt wurde.

Eine Verschiebung des Hochpunkts würde sowohl dem Beschluss des Stadtrats widersprechen, der explizit den geplanten Standort im Kreuzungsbereich Eggenfeldener – / Hultschiner Straße als Planungsgrundlage vorgibt als auch das Ergebnis des Wettbewerbs in Frage stellen.“

Und weiter: „In der Begründung des Preisgerichts für den Siegerentwurf wurde unter anderem fest­gestellt, dass auch dieser Hochpunkt an der richtigen Stelle gesetzt wurde, da durch das Zurück­weichen des Hochpunkts im Kreuzungsbereich ein ansprechend großer öffentlich nutzbarer Raum geschaffen werden kann, der neben seiner Aufenthalts- und Kommunikationsfunktion auch noch den Erhalt einiger wertvoller Bäume ermöglicht. Eine vorliegende Verschattungsstudie für den Siegerentwurf bestätigt, dass die nach der Vorschrift „Tageslicht für Innenräume“ erforderlichen Werte für die Besonnung von Wohnräumen in der Nachbarschaft eingehalten werden. Das Wettbewerbsergebnis ist ebenfalls auch konform mit der durchgeführten Sichtfeldanalyse.“