7. Januar 2018

„Im Dorfensemble Daglfing haben diese Holzstangen nichts verloren, der Verhau muss sofort wie­der entfernt werden. Vor einer solchen Maßnahme sollten die Behördenvertreter erst einmal mit dem Bezirksausschuss reden!“ Robert Brannekämper, Vize-Vorsitzender des Kommunalparlaments und CSU-Landtagsabgeordneter, war vergangenen August richtig sauer. Der Anlass: Das Baurefe­rat hatte auf Veranlassung des Kommunalreferats an der Ecke Kunihoh- / Kohlbrennerstraße Holz­geländer installiert. Kommunalreferentin Kristina Frank (CSU) indes lehnte jetzt die Entfernung aus „Sicherheitsgründen“ ab.

In der Begründung der Initiative war ausgeführt worden: Ohne vorherige Anhörung des Bezirksaus­schusses wurden entlang der Kunihohstraße, unmittelbar am Dorfkern Daglfing, Holzabsperrungen angebracht. Zudem wurde ein mit zu großem Niveauunterschied versehener Entwässerungsgraben hergestellt. Dadurch ist nun das Abstellen von Fahrzeugen durch die Besucher der nahegelegenen Kirche St. Philippus und Jakobus sowie des Daglfinger Friedhofs unmöglich. Gerade bei großen Beerdigungen führt dies zu einem erheblichen Parksuchverkehr und zu wildem Parken rund um den Dorfkern und somit zu einer Verschlechterung der verkehrlichen Situation.

Die Holzabsperrungen entlang der Kunihohstraße, unmittelbar am Dorfkern Daglfing, wurden von der Stadt ohne Rücksprache mit dem Bezirksausschuss angebracht. Der forderte die sofortige Entfernung. Das Kommunalreferat lehnte dies jedoch aus Sicherheitsgründen ab. Foto: CSU-Antrag

Weiter wurde angeführt: „Die Holzabsperrungen stellen eine erhebliche optische Beeinträchtigung des Dorfensembles dar, die so nicht hingenommen werden kann. Der Entwässerungsgraben in dieser Form ist unnötig, da zuvor keinerlei Probleme mit nicht abfließendem Wasser bekannt waren. Beides ist daher umgehend zu korrigieren.“

Die erst vor kurzem gewählte Kommunalreferentin jetzt in ihrer Antwort: „Die Holzabsperrung war notwendig, da täglich Personenwagen auf dem Seitenstreifen geparkt hatten, mit denen dann und teilweise mit hoher Geschwindigkeit über den vorhandenen Fuß- und Radweg eingefahren wurde. Durch die parkenden Fahrzeuge hatten die Anwohner bei der Ausfahrt aus ihrem jeweiligen Grund­stück zudem nur eingeschränkte Sicht.“

Und: „Um Unfälle mit Fußgängern beim Ein- und Ausparken zu vermeiden, war die Errichtung der Stangenbarriere unumgänglich. Das Referat kommt mit dieser Holzabsperrung seiner Verkehrs­sicherungspflicht gegenüber den Anwohnern und weiteren Verkehrssteilnehmern nach, weshalb diese auch nicht zurückgebaut werden kann. Da die Fläche aus Verkehrssicherungsgründen nicht freigegeben werden kann, ist auch en Auffüllen der Sickermulde nicht sinnvoll.“