8. Februar 2019

„Die Stadtwerke München (SWM) werden aufgefordert, den Holzmasten zur Stromversorgung (Anm. d. Red.: eine Einheit aus zwei Stämmen), der sich auf dem Gehweg an der Brodersenstraße befindet, umgehend an die Gehwegkante zu versetzen.“ Diesen Ende Juli gestellten Antrag der CSU-Fraktion hatte der Bezirksausschuss („ein Schildbürgerstreich“) einstimmig verabschiedet. Noch im Oktober hatten die SWM („Der Leisten­stein des Gehwegs bildet nicht die Grundstücks­grenze ab, sondern liegt circa 25 Zenti­meter im Privatgrund“) die Maßnahme abgelehnt. Jetzt die Wende: Der Mast wird versetzt! Geht doch!

Unter dem Betreff „Baumaßnahme Brodersen- / Barlowstr.: Verbreiterung der Straße“ schreibt die Abteilung Tiefbau des Baureferats fast beiläufig im letzten Absatz, in einem Dreizeiler, an das Kommunalparlament: „Zwischen dem Investor und den SWM wurde vereinbart, dass der Holzmast, wie gewünscht, auf den Privatgrund des Investors versetzt wird. Dies wird in der ersten Jahreshälfte 2019 durchge­führt.“ Ein Erfolg dank der Initiative und Hartnäckigkeit der CSU-Lokalpolitiker.

Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Bezirksausschusses, der Polizei, der SWM, des Bau- und des Kreisverwaltungsre­fe­rats (KVR)  war nämlich konstatiert worden: „Durch einen Ausführungs­fehler der vom Investor beauftragten Firma, steht der Strommast der Stadtwerke München derzeit in der Gehbahn und nicht, wie vorgesehen, an der Grundstücksgrenze.“ Die SWM wurden „gebeten, den Strommasten zu versetzen, um die so entstandene Engstelle in der Gehbahn zu beseitigen.“

Die durch zwei Strommasten der Stadtwerke München (SWM) entstandene Engstelle auf dem Gehweg an der Brodersenstraße wird beseitigt. Die dicken Holzmasten – ein „Ausführungsfehler“ – werden auf Privatgrund versetzt. Foto: CSU-Antrag

Des Weiteren wurden laut Schreiben „Rahmenbedingungen“ besprochen: „Auf der Nordseite der Brodersenstraße wurde, im Zuge der Umsetzung des neuen Bebauungsplans, die Grundstücks­grenze zurückgesetzt und durch den Investor der Baumaßnahme eine provisorische Gehbahn her­gestellt.

Auf Grund der polygonartig verlaufenden Grundstücksgrenze und der notwendigen Ausrun­dung für die Fahrbahnbegrenzung, ist eine Gehwegbreite von maximal 1,75 Meter möglich, um die vom KVR festgesetzte Mindestbreite von 5,50 Meter der Fahrbahn einzuhalten. Dadurch wird das Überfahren der Gehbahn durch Lastkraftwagen vermieden.“

Und: „Die Südseite der Fahrbahn befindet sich teilweise auf Privatgrund. Dieser Teil der Brodersen­straße ist nicht durch einen Bebauungsplan geregelt und der notwendige Grunderwerb für einen Ausbau konnte deshalb noch nicht vom Kommunalreferat durchgeführt werden. Die provisorische Gehbahn auf der Nordseite wurde so geplant, dass auf der Südseite die Fahr­bahn und das notwen­dige Schrammbord mit 50 Zentimeter Breite nicht mehr auf dem Privatgrundstück zum liegen kom­men. Ein endgültiger Ausbau ist erst möglich, wenn das Planungsreferat die fehlenden, planungs­rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat und der Grunderwerb erfolgt ist.“

Schließendlich wurde vereinbart, „die Straßenaufteilung im wesentlichen unverändert zu belassen.“