6. April 2019
Es ist ein Stangen- und Schildergemisch auf dem Grünstreifen: Alle zehn Meter ist an der Richard-Strauss-Straße zwischen Hausnummer 1 bis 5 jeweils eine Feuerwehranfahrtszone ausgewiesen. Im Bezirksausschuss brachte daher FDP-Sprecher Berndt Hirsch einen Prüfantrag ein, ob das notwendig oder ob oder der Rettungsweg über den breiten Fußgängerweg ausreichend wäre. Vertreter von Branddirektion im Kreisverwaltungsreferat (KVR) und Polizei urteilten vor Ort: Muss so sein. Zum besseren Erkennen werden weiße „Zickzack“-Markierungen in den Parkbuchten angebracht.
In der KVR- / Branddirektion-Antwort heißt es: „Die Feuerwehrzufahrten („Stiche“) zur Sicherstellung des zweiten Rettungswegs sind notwendig, da die Gebäude mehr als neun Meter von der öffentlichen Verkehrsfläche zurückgesetzt sind. Der Gehweg kann in diesem Bereich nicht genutzt werden, da er direkt an die Gebäude angrenzt und somit ein Mindestabstand von drei Meter zwischen der Gebäudefront und einer angenommenen, parallel zu den Gebäuden verlaufenden Aufstellfläche, nicht vorhanden ist.“
Und weiter: „Um die Freihaltung der Flächen noch besser gewährleisten zu können“, wurden vier Maßnahmen vereinbart. Einmal werden die zwischen Gehweg und Baumgraben vorhandenen Beschilderungen in Richtung Straße, zwischen Radweg und Baumgraben, versetzt. An den Parkbuchten werden weiße „Zickzack“-Markierungen angebracht, der Baumrückschnitt wird (weiterhin) dauerhaft betrieben und „die Absenkung des Bordsteins wird empfohlen, ist aber nicht zwingend notwendig“.