6. April 2019

Es ist ein Stangen- und Schildergemisch auf dem Grünstreifen: Alle zehn Meter ist an der Richard-Strauss-Straße zwischen Hausnummer 1 bis 5 jeweils eine Feuerwehranfahrts­zone aus­ge­wiesen. Im Bezirksausschuss brachte daher FDP-Spre­cher Berndt Hirsch einen Prüfantrag ein, ob das not­wendig oder ob oder der Rettungsweg über den breiten Fußgängerweg ausreichend wäre. Ver­treter von Branddirektion im Kreisverwaltungsreferat (KVR) und Polizei urteilten vor Ort: Muss so sein. Zum besseren Erkennen werden weiße „Zickzack“-Markierungen in den Parkbuchten angebracht.

In der KVR- / Branddirektion-Antwort heißt es: „Die Feuerwehrzufahrten („Stiche“) zur Sicherstellung des zweiten Rettungswegs sind notwendig, da die Gebäude mehr als neun Meter von der öffent­lichen Verkehrsfläche zurückgesetzt sind. Der Gehweg kann in diesem Bereich nicht genutzt wer­den, da er direkt an die Gebäude angrenzt und somit ein Mindestabstand von drei Meter zwischen der Gebäudefront und einer angenommenen, parallel zu den Gebäuden verlaufenden Aufstell­flä­che, nicht vorhanden ist.“

Und weiter: „Um die Freihaltung der Flächen noch besser gewährleisten zu können“, wurden vier Maßnahmen vereinbart. Einmal werden die zwischen Gehweg und Baumgraben vorhan­de­nen Beschilderungen in Richtung Straße, zwischen Radweg und Baumgraben, versetzt. An den Park­buchten werden weiße „Zickzack“-Markierungen angebracht, der Baumrückschnitt wird (weiterhin) dauerhaft betrieben und „die Absenkung des Bordsteins wird empfohlen, ist aber nicht zwingend notwendig“.

Eine von mehreren Feuerwehrzufahrten an der Richard-Strauss-Straße 1 bis 5: Die „Stiche“ sind notwendig für die Zufahrt, der Gehweg kann im Notfall von der Feuerwehrfahrzeugen als Anfahrt nicht genutzt werden. Die Parkbuchten werden mit weißen „Zickzack“-Markierungen deutlicher markiert, damit nicht geparkt wird. Foto: hgb