17. April 2019
Ende 2017 hatten die Mitglieder des Bezirksausschusses nach mehr als zehnjährigem Hin und Her einen Schlussstrich unter das Thema Parklizenzzonen gezogen: Keine „Wapperl“-Bereiche in Alt-Bogenhausen, genauer in den Gebieten Holbein- und Mühlbaurstraße, also innerhalb des Mittleren Rings. Nun aber könnte das Thema auf Grund eines Beschlusses des Stadtrats vom 20. März – im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung in München Fahrverbote zu vermeiden – wieder aktuell werden. Kommen die Parklizenzzonen quasi durch die Hintertür?
Autofahrer müssen nichts bezahlen, wenn sie ihr Fahrzeug im Umfeld der Holbein- und der Mühlbaurstraße am Straßenrand abstellen. Die beiden Areale erfüllen gleichwohl die notwendigen Bedingungen für eine Parklizenzierung. Die Pläne zur Umsetzung liegen (nach wie vor) in den Schubladen der Verwaltung. Das Kommunalparlament, gestützt durch die CSU-Fraktion sowie die liberalen Vertreter, diese Gruppierungen wiederum gestützt durch die überwältigende Mehrheit der Bewohner in Alt-Bogenhausen (Argument Geldschneiderei der Stadt) hatten vor mehr als zwei Jahren eine Lizenzierung aber endgültig abgelehnt.
Denn die Lokalpolitiker befürchteten eine Verdrängung der Parkplatzsucher, überwiegend Pendler, in die angrenzende Parkstadt Bogenhausen, außerhalb des Mittleren Rings gelegen. Sie forderten daher ergänzend, für dieses Gebiet auch einen Lizenzbereich einzurichten. Der Haken: Der Parkdruck ist dort zwar ebenfalls extrem hoch, nicht aber so hoch, dass die Bedingungen fürs Wapperl erfüllt sind. Die Stadt hatte daher gegen die Einbeziehung der Parkstadt votiert. Und das Kommunalparlament hatte sich deshalb in Konsequenz gegen jegliche Maßnahmen ausgesprochen.
Wegen der >Luftreinhaltung< besteht nun für Alt-Bogenhausen eine neue Situation. Stephanie Jacobs (CSU), Anfang Juli 2015 zur Chefin des Referats für Gesundheit und Umwelt (RGU) gewählt, erklärte unter anderem zum Beschluss des Stadtrats zur Verbesserung der Luftsituation an stark verkehrsbelasteten Strecken:
„Dank unserer NO2-Messungen (Anm. d. Red: Stickstoffdioxid) wissen wir, dass die Luftsituation 2018 deutlich besser war, als vielfach angenommen wurde. Wir haben für die Standorte, an denen wir 2018 noch eine Überschreitung des NO2-Jahresgrenzwerts feststellen mussten, neun zusätzliche Maßnahmen entwickelt. Wir elektrifizieren und rüsten als Stadt unsere Busse und Müllfahrzeuge nach. Zur Reduzierung von Stau optimieren wir die Verkehrssteuerung. Wir weiten Parklizenzgebiete rund um die Prinzregentenstraße zur Reduzierung des Parksuchverkehrs aus.“
Und weiter: „Die Jahresmittelwerte der 20 von der Stadt beauftragten NO2-Messstellen zeigen für 2018 eine deutlich rückläufige Entwicklung der NO2-Belastung. An 16 von 20 Standorten wird der gesetzliche Jahresgrenzwert (40 µg/m3) eingehalten. Erwartungsgemäß liegen die Werte an den Messstellen in Wohngebieten deutlich unter dem Jahresgrenzwert.“
Hingegen sind die Werte an stark verkehrsbelasteten Abschnitten des Mittleren Rings höher ((Anm. d. Red: alle Werte unter www.muenchen.de/messergebnisse). Als da wären die Messstationen Landshuter Allee (66 µg/m3), Chiemgaustraße 140 (58 µg/m³), Tegernseer Landstraße 150 (57 µg/m³), Stachus (48 µg/m³), Frauenstraße 16/18 (49 µg/m³), Steinsdorfstraße 15 (44 µg/m³) und Prinzregentenstraße 64 (56 µg/m³) / Prinzregentenstraße 66 (57 µg/m³). An diesen Abschnitten könnte vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in letzter Konsequenz ein Fahrverbot verhängt werden.
Und dann heißt’s im Rathaus-Beschluss unter Punkt 6: „Die Erfahrungen der umweltoptimierten Verkehrssteuerung in der Prinzregentenstraße werden großflächig untersucht und auf die Übertragbarkeit an den anderen Standorten mit 2018 gemessenen NO2-Grenzwertüberschreitungen bewertet. Der Text unter Punkt 7: Entlang der Prinzregentenstraße werden weitere Parklizenzgebiete geschaffen, um den Parksuchverkehr zu reduzieren.“
Das Planungsreferat, zuständig für die Parkraumbewirtschaftung, verweist auf Nachfrage auf das „Maßnahmenblatt M7“ als Unterlage für den Stadtratsentscheid vom 19. März. Da wird klipp und klar erklärt: „Weitere Parklizenzgebiete – das sind die bereits in der Vergangenheit untersuchten und von den Lokalpolitikern abgelehnten Bereiche Holbeinstraße und Mühlbaurstraße.
Unter „Beschreibung“ ist in „M7“ steht: Zwei weitere Parklizenzgebiete entlang der Prinzregentenstraße werden eingeführt. Zusätzlich zu den südlich gelegenen Parklizenzgebieten >Klinikviertel< und >Grillparzerstraße< werden die nördlichen Gebiete >Holbeinstraße< und >Mühlbaurstraße< umgesetzt. Ergebnisse der Parkraumuntersuchung aus dem Jahr 2015 ergaben, dass die rechtlichen Voraussetzungen in beiden Gebieten gegeben ist.
Unter „Realisierung – Zeitplan“ ist angeführt: „Die Maßnahme wird dem Stadtrat sobald als möglich, jedoch bis 2020, zur Entscheidung vorgelegt.“