Hoher Parkdruck

17. April 2019

Ende 2017 hatten die Mitglieder des Bezirksausschusses nach mehr als zehnjährigem Hin und Her einen Schlussstrich unter das Thema Parklizenzzonen gezogen: Keine „Wapperl“-Bereiche in Alt-Bogenhausen, genauer in den Gebieten Holbein- und Mühlbaurstraße, also innerhalb des Mittleren Rings. Nun aber könnte das Thema auf Grund eines Beschlusses des Stadtrats vom 20. März – im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung in München Fahrverbote zu vermeiden – wieder aktuell werden. Kommen die Parklizenzzonen quasi durch die Hintertür?

Hoher Parkdruck
Der Parkdruck ist Alt-Bogenhausen ist wie hier entlang der Holbeinstraße meist extrem groß. Doch zwischen den vielen Autos finden sich im weiteren Umkreis stets Stellplatzlücken. Foto: hgb

Autofahrer müssen nichts bezahlen, wenn sie ihr Fahrzeug im Umfeld der Holbein- und der Mühl­baurstraße am Straßenrand abstellen. Die beiden Areale erfüllen gleichwohl die notwendigen Bedingungen für eine Parklizenzierung. Die Pläne zur Umsetzung liegen (nach wie vor) in den Schubladen der Verwaltung. Das Kommunalparlament, gestützt durch die CSU-Fraktion sowie die liberalen Vertreter, diese Gruppierungen wiederum gestützt durch die überwältigende Mehrheit der Bewohner in Alt-Bogenhausen (Argument Geldschneiderei der Stadt) hatten vor mehr als zwei Jahren eine Lizenzierung aber endgültig abgelehnt.

Denn die Lokalpolitiker befürchteten eine Verdrängung der Parkplatzsucher, überwiegend Pendler, in die angrenzende Parkstadt Bogenhausen, außerhalb des Mittleren Rings gelegen. Sie forderten daher ergänzend, für dieses Gebiet auch einen Lizenzbereich einzurichten. Der Haken: Der Park­druck ist dort zwar ebenfalls extrem hoch, nicht aber so hoch, dass die Bedingungen fürs Wapperl erfüllt sind. Die Stadt hatte daher gegen die Einbeziehung der Parkstadt votiert. Und das Kommu­nalparlament hatte sich deshalb in Konsequenz gegen jegliche Maßnahmen ausgesprochen.

Wegen der >Luftreinhaltung< besteht nun für Alt-Bogenhausen eine neue Situation. Stephanie Ja­cobs (CSU), Anfang Juli 2015 zur Chefin des Referats für Gesundheit und Umwelt (RGU) ge­wählt, erklärte unter anderem zum Beschluss des Stadtrats zur Verbesserung der Luftsituation an stark verkehrsbelasteten Strecken:

„Dank unserer NO2-Messungen (Anm. d. Red: Stickstoffdioxid) wissen wir, dass die Luftsituation 2018 deutlich besser war, als vielfach angenommen wurde. Wir haben für die Standorte, an denen wir 2018 noch eine Überschreitung des NO2-Jahresgrenzwerts feststellen mussten, neun zusätzli­che Maßnahmen entwickelt. Wir elektrifizieren und rüsten als Stadt unsere Busse und Müllfahrzeu­ge nach. Zur Reduzierung von Stau optimieren wir die Verkehrssteuerung. Wir weiten Parklizenz­gebiete rund um die Prinzregentenstraße zur Reduzierung des Parksuchverkehrs aus.“

Und weiter: „Die Jahresmittelwerte der 20 von der Stadt beauftragten NO2-Messstellen zeigen für 2018 eine deutlich rückläufige Entwicklung der NO2-Belastung. An 16 von 20 Standorten wird der gesetzliche Jahresgrenzwert (40 µg/m3) eingehalten. Erwartungsgemäß liegen die Werte an den Messstellen in Wohngebieten deutlich unter dem Jahresgrenzwert.“

Hingegen sind die Werte an stark verkehrsbelasteten Abschnitten des Mittleren Rings höher ((Anm. d. Red: alle Werte unter www.muenchen.de/messergebnisse). Als da wären die Messstationen Landshuter Allee (66 µg/m3), Chiemgaustraße 140 (58 µg/m³), Tegernseer Landstraße 150 (57 µg/m³), Stachus (48 µg/m³), Frauenstraße 16/18 (49 µg/m³), Steinsdorfstraße 15 (44 µg/m³) und Prinzregentenstraße 64 (56 µg/m³) / Prinzregentenstraße 66 (57 µg/m³). An diesen Abschnitten könnte vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in letzter Konsequenz ein Fahrverbot verhängt werden.

Und dann heißt’s im Rathaus-Beschluss unter Punkt 6: „Die Erfahrungen der umweltoptimierten Verkehrssteuerung in der Prinzregentenstraße werden großflächig untersucht und auf die Über­tragbarkeit an den anderen Standorten mit 2018 gemessenen NO2-Grenzwertüberschreitungen bewertet. Der Text unter Punkt 7:  Entlang der Prinzregentenstraße werden weitere Parklizenz­gebiete geschaffen, um den Parksuchverkehr zu reduzieren.“

Karte
Die Gebiete Holbein- und Mühlbaurstraße erfüllen nach Darlegungen der Stadt aus dem Jahr 2015 im Gegensatz zur Parkstadt die Voraussetzungen fürs Parkwapperl. Der Bezirksausschuss hatte bei einer Ausweisung in Alt-Bogenhausen eine Verdrängung der Parkplatzsuchenden in letzteres Viertel befürchtet und in Folge die Lizenzzonen abgelehnt. Die CSU-Faktion hatte als Lösung vier Anwohnertiefgaragen (hellblaue Punkte) gefordert. Die Garagen wie auch die Standorte wurden von der Stadt aber allesamt abgelehnt. Karte: Planungsreferat / Bearbeitung: hgb

Das Planungsreferat, zuständig für die Parkraumbewirtschaftung, verweist auf Nachfrage auf das „Maßnahmenblatt M7“ als Unterlage für den Stadtratsentscheid vom 19. März. Da wird klipp und klar erklärt: „Weitere Parklizenzgebiete – das sind die bereits in der Vergangenheit untersuchten und von den Lokalpolitikern abgelehnten Bereiche Holbeinstraße und Mühlbaurstraße.

Unter „Beschreibung“ ist in „M7“ steht: Zwei weitere Parklizenzgebiete entlang der Prinzregenten­straße werden eingeführt. Zusätzlich zu den südlich gelegenen Parklizenzgebieten >Klinikviertel< und >Grillparzerstraße< werden die nördlichen Gebiete >Holbeinstraße< und >Mühlbaurstraße< umgesetzt. Ergebnisse der Parkraumuntersuchung aus dem Jahr 2015 ergaben, dass die recht­lichen Voraussetzungen in beiden Gebieten gegeben ist.

Unter „Realisierung – Zeitplan“ ist angeführt: „Die Maßnahme wird dem Stadtrat sobald als möglich, jedoch bis 2020, zur Entscheidung vorgelegt.“