1. April 2019

Am Klinikum Bogenhausen an der Englschalkinger Straße werden die zwei wegen des entstehen­den Erweiterungsbaus entfallenen Parkplätze für Behinderte nicht ersetzt. Einen Antrag der CSU-Fraktion im Bezirksausschuss – sie hatte zwei Stellmöglichkeiten direkt bei der Einfahrt auf Höhe des Aufzugs zur U-Bahn angeregt – hat die Leitung der Krankenhauses aus nachvollziehbaren Gründen bei einem Termin vor Ort abgelehnt. Sie hat keine „Notwendigkeit“ erkannt.

Zur Sachlage muss man wissen: Das Areal des Klinikums ist rechtlich gesehen Privatgrund, keine öffentliche Fläche. Wenige Meter vor der Notaufnahme entfernt bestehen neben mehreren Kurzzeit- auch drei Behinder­ten­parkplätze. Diese werden, so berichtete Martin Tscheu (SPD), Chef des Verkehrsgremiums, im Kommunalparlament immer wieder widerrechtlich belegt.

Zwei Behindertenparkplätze auf öffentlichem Grund, wo bei Missbrauch die Polizei zuständig ist, gibt es am Klinikum Bogenhausen direkt vor den Taxistellplätzen. Foto: hgb

In solchen Fällen muss die Klinikleitung einen Abschleppdienst beauftragen und für die entstehen­den Kosten in Vor­leis­tung gehen. Das Geld muss dann von den Fahrzeughaltern „oft mühsam“ ein­getrieben, ja ab und an muss eine Anzeige erstattet und Klage vor Gericht eingereicht werden.

Und genau diesen (Verwaltungs-)Aufwand will die Klinikverwaltung vermeiden. Verständlich angesichts des immer wieder Erlebten. Gleichwohl gibt es noch weitere zwei Behindertenparkplätze. Und zwar auf öffentlichem Grund direkt vor den Taxistellplätzen. In der Summe also ausreichend Stellmöglichkeiten.

Kurz vor der Notaufnahme des Klinikums Bogenhausen gibt es drei Behindertenparkplätze, die allerdings immer wieder missbräuchlich beparkt werden. Foto: hgb