25. Mai 2019

Der Stadtrat hat jetzt die komplette Gebührenfreiheit für Kindergärten ab dem 1. September 2019 beschlossen. Die Regelung gilt für alle städtischen Kindergärten und Häuser für Kinder, die drei- bis sechsjährige Kinder betreuen. Zudem für Kindergärten freigemeinnütziger und sonstiger Träger, die an der Münchner Förderformel teilnehmen. Auch für Eltern-Kind-Initiativen, die sich am neuen „EKI-Plus“-Fördermodell beteiligen, besteht nun Gebührenfreiheit.

Für Kinder unter drei Jahren in Krippen und für Grundschulkinder greift ab 1. September die weit­gehende Beitragsentlastung, die der Stadtrat bereits am im vergangenen Oktober beschlossen hat. Neu ist, dass auch für diese Altersgruppen in Eltern-Kind-Initiativen die reduzierten Gebühren gelten, wenn sich die Initiativen dazu entscheiden und die Teilnahme an dem Fördermodell erfolgt.

Die Gebühren für einen Betreuungsplatz von Krippenkindern in städtischen Einrichtungen, Münchner-Förderformel-Einrichtungen und Eltern-Kind-Initiativen im „EKI-Plus“ ab September. Grafik: Stadt München

Damit profitieren ab 1. September mehr als 61 500 Kinder in 1100 von rund 1400 Münchner Kitas von einer deutlichen Elternentgeltreduzierung. Über die Hälfte dieser Kinder, nämlich 33 453 Mäd­chen und Buben, werden komplett befreit von Gebühren. Die Stadt gleicht den Trägern die entgan­genen Gebühren aus. Die Gesamtkosten der neuen Gebührenstruktur betragen rund 43,8 Millionen Euro im Jahr.

Gebührenfreiheit im KindergartenDer maximale theoretische Elternbeitrag für Kindergarten­plätze in städtischen Einrichtungen, Münchner Förderformel-Einrichtungen und Eltern-Kind-Initiati­ven im „EKI-Plus“ beträgt ab 1. September nur noch 100 Euro.

Diese Summe wird den Eltern nicht in Rechnung gestellt. Die Eltern von Kindergartenkindern sind davon faktisch freigestellt, weil der Freistaat ab 1. April 2019 einen monatlichen Zuschuss von 100 Euro gewährt.

Gebührenfreiheit und -reduzierung für Eltern-Kind-InitiativenMit dem neu geschaffenen „EKI-Plus“-Fördermodell wird die Gebührenreduzierung möglich – die aktuell 211 Eltern-Kind-Initiativen im EKI-Fördermodell haben die Möglichkeit, „EKI-Plus“ als Option zu wählen, ebenso alle neuen EKIs. Die Eltern zahlen für einen Platz in einer Eltern-Kind-Initiative im „EKI-Plus“-Fördermodell höchstens die in der Tabelle 1 und 2 benannten Gebühren – oder keine Gebühren, sofern es sich um einen Kindergartenplatz handelt.

Die Gebühren für einen Betreuungsplatz von Grundschulkindern (Hort, Tagesheim, Kooperative Ganztagsbildung) in städtischen Einrichtungen, Münchner-Förderformel-Einrichtungen und Eltern-Kind-Initiativen im „EKI- Plus“ ab September. Grafik: Stadt München

Sofern sich alle 211 Eltern-Kind-Initiativen in München für das „EKI-Plus“-Fördermodell entschei­den, entstehen der Stadt jährliche Mehrkosten von rund 9,9 Millionen Euro. Dafür kommen die Familien von 4 586 Kindern in den Genuss von deutlich gesenkten Elternentgelten.

Abschaffung von Spiel- und Materialgeld • Um die Eltern weiter zu entlasten, wird das Spiel- und Materialgeld ab dem 1. September für alle Träger, die nach der Münchner Förderformel gefördert werden und Eltern-Kind-Initiativen im „EKI-Plus“ abgeschafft. Verpflegungsgeld (Entgelt für Essen und Trinken) kann weiterhin in allen Altersgruppen erhoben werden.

Vereinfachung der GeschwisterermäßigungBisher konnten Familien von dieser Ermäßigung nur profitieren, wenn weitere Kinder ebenfalls eine städtische oder nichtstädtische Kita besuchen. Neu ist, dass ab 1. September auch Familien mit älteren Kindern, die beispielsweise schon auf weiterführenden Schulen oder in Ausbildung sind, die Geschwisterermäßigung erhalten. Unabhän­gig vom Alter der Kinder ist der Kindergeldnachweis künftig ausreichend.

Innenhof der Kindertagesstätte an der Robert-Heger-Straße in Englschalking: Eltern müssen auch hier ab Herbst für die Betreuung ihres Nachwuchses keine Gebühren mehr bezahlen. Foto: hgb