1. Mai 2019

Einen weiteren Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen in der Ostpreußenstraße, auf Höhe des Ge­bäudes 21, hatte ein Anwohner im vergangenen Oktober bei der Bogenhauser Bürgerversammlung beantragt. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat inzwischen die Initiative geprüft – und abgelehnt!

Dazu wird von der Behörde erklärt: „Die Ostpreußenstraße ist eine örtliche Hauptverkehrsstraße mit maßgebender Verbindungsfunktion. Es gilt die innerorts gesetzlich zulässige Höchstgeschwindig­keit von 50 km/h. Die Straße verfügt auf Höhe der Hausnummer 21 über je eine Fahrspur pro Rich­tung (jeweils circa drei Meter breit). Die Mitte der Fahrbahn ist geteilt. Auf dieser Höhe – zwischen den Einmündungen Berenter Straße und Posener Platz – befindet sich eine bauliche Querungshilfe für Fußgänger in Form einer Mittelinsel. Sie ist weithin sichtbar.“

Und weiter heißt es: „Die Aufstellfläche der Mittelinsel ist 2,50 Meter breit und in der Länge circa vier Meter lang. Somit ist für die Fußgänger bereits eine besonders hilfreiche Querungsanlage vorhanden, da jeweils nur einer Fahrspur (drei Meter) überquert werden muss. Etwa 120 Meter nördlich und rund 230 Meter südlich der Mittelinsel befinden sich jeweils per Lichtsignal geregelte Kreuzungen, an denen die Fußgänger bei Grünphase die Straße gesichert queren können. Dies stellen angemessene Entfernungen zwischen den einzelnen Querungsmöglichkeiten für Fußgänger dar. Damit entfällt auch eine Voraussetzung zur Anlage eines Fußgängerüberwegs („Zebrastrei­fen“) nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen.“

Laut Polizei ist der Straßenabschnitt unauffällig. Verkehrsunfälle mit Fußgängern sind nicht regis­triert. Und auch hohe Querungsfrequenzen seien nicht bekannt. Lediglich im Sommer seien häufi­gere Fußgängerquerungen bei geöffneter Eisdiele (Ostpreußenstraße 25) feststellbar. Die Ver­kehrssicherheit sei gewährleistet.

Der Übergang mit Mittelinsel an der Ostpreußenstraße auf Höhe des Gebäudes 21 gewährleistet laut Kreisverwaltungsreferat die Verkehrssicherheit für Fußgänger, es besteht keine Voraussetzung für einen Zebrastreifen. Foto: hgb