5. Juli 2019

Juli-Tagung des Bezirksausschusses vor einem Jahr – Gremiumsvorsitzende Angelika Pilz-Strasser fasste sich an den Kopf, stöhnte: „Ein Schildbürgerstreich“. „Irrsinn“ hatte ein Anwohner in einem Brief an das Kommunalparlament gewettert und gefragt: „Wie konnte es zu dieser absonderlichen, verkehrsgefährdenden Planung kommen? Muss es dort erst zu Unfällen mit Todesfolge kommen, ehe man reagiert?“

Der Anlass für diese Unmutsäußerungen: Auf dem (zu schmalen!) Gehweg am Rand des Neubau­viertels an der Brodersenstraße stehen zwei dicke Strommasten aus Holz der Stadtwerke München (SWM)! Genauer standen – das Masten-Duo ist nämlich nun versetzt.

Geht doch! – Ein Erfolg dank der Initiative und Hartnäckigkeit der CSU-Lokalpolitiker. „Man muss die bockige SWM, die vom Steuerzahler finanziert werden, auf Kurs bringen, die Masten müs­sen sofort seitlich an die Gehwegkante versetzt werden“, hatte Robert Brannekämper, Vize-Vorsitzender des Bezirksausschusses und CSU-Landtagsabgeordneter, seinerzeit per Antrag gefordert.

Lange Zeit ein gefährliches Hindernis: Zwei dicke Strommasten aus Holz der Stadtwerke München (SWM) auf dem zu schmal angelegten Gehweg an der Brodersenstraße. Foto: hgb

Noch Ende Oktober hatten die SWM die Forderung abgelehnt: „Der Mast bildet den Endpunkt einer Freileitung, welche die Stromtrassenverbindung über die S-Bahnstrecke sicherstellt. Über den Mast wird das Kabel zur Freileitung hoch geführt und mit dieser verbunden.

Der alte Mast musste auf Grund der Neugestaltung des Wohnquartiers versetzt werden, da er die neue Feuerwehrzufahrt behinderte. Der neue Mast wurde an der Grenze des öffentlichen Grunds zum Privatgrund gesetzt. Dass sich der Mast nicht am Rand des Gehwegs befindet, liegt daran, dass der Leistenstein des Gehwegs nicht die Grundstücksgrenze abbildet, sondern circa 25 Zentimeter im Privatgrund liegt.“

Anfang Februar dann die Wende. Unter dem Betreff „Baumaßnahme Brodersen- / Barlowstr.: Ver­breiterung der Straße“ hatte die Abteilung Tiefbau des Baureferats fast beiläufig im letzten Absatz, in einem Dreizeiler, an das Kommunalparlament geschrieben: „Zwischen dem Investor und den SWM wurde vereinbart, dass der Holzmast, wie gewünscht, auf den Privatgrund des Investors versetzt wird. Dies wird in der ersten Jahreshälfte 2019 durchgeführt.“

Bei einer Besichtigung vor Ort mit Vertretern des Bezirksausschusses, der Polizei, der SWM, des Bau- und des Kreisverwaltungsreferats (KVR) war konstatiert worden: „Durch einen Ausführungs­fehler der vom Investor beauftragten Firma steht der Strommast der Stadtwerke derzeit in der Gehbahn und nicht, wie vorgesehen, an der Grundstücksgrenze.“ Die SWM wurden „gebeten, den Strommasten zu versetzen, um die so entstandene Engstelle in der Gehbahn zu beseitigen.“

Gefahr beseitigt: Das Masten-Duo ist seitlich an die Gehwegkante versetzt worden. Foto: hgb