26. Juli 2019
Auf Initiative von Robert Brannekämper, stellvertretender Vorsitzender des Bezirksausschusses und CSU-Landtagsabgeordneter, fordert das Bogenhauser Kommunalparlament einhellig von der Stadt, „den in den sechziger Jahren verrohrten als „Krautgarten-Graben“ bezeichneten Nebenarm des Brunnbachs entlang der St.-Emmerams-Mühle bis zum denkmalgeschützten Pumpen- und Floßwärterhäuschen wieder freizulegen und zu renaturieren.“
In der Begründung der Initiative wird angeführt: „Nach der Verrohrung des sogenannten >Krautgarten-Grabens in den sechziger Jahren erinnert heute kaum noch etwas an die historische Teichwirtschaft in St. Emmeram. So war die Einkehr in St. Emmeram als Gartenwirtschaft mit frischen Forellen aus den umliegenden Teichen in den Zwanziger Jahren ein weithin bekanntes Ausflugsziel. Das Wasser – und damit auch der Krautgarten-Graben entlang der Wirtschaft – war ein prägendes Element dieser Kulturlandschaft, die unter anderem für das Werk des Literaturnobel-Preisträgers Thomas Mann eine wichtige Inspiration darstellte.
Der Bachlauf diente früher auch als Antrieb für die Pumpen im noch erhaltenen denkmalgeschützten Pumpen- und Floßwärterhäuschen aus dem dritten Viertel des 19. Jahrhunderts (Einzeldenkmal Nr. D-1-62-000-6078). Mit der Verrohrung des im Eigentum der Landeshauptstadt befindlichen Bachlaufs ist das Element Wasser an der St.-Emmerams-Mühle heute verschwunden.
Dabei kommt Fließgewässern eine hohe Bedeutung nicht nur für das Landschaftsbild und die Naherholung, sondern auch für den Naturraum in München zu. Stadtbäche stellen einen wichtigen Lebensraum für Tiere und Pflanzen dar, der gerade im innerstädtischen Kontext an vielen Stellen inzwischen verloren gegangen ist, und erfüllen damit eine biologisch leistungsfähige Vernetzungsfunktion. Auch in St. Emmeram wäre die Renaturierung des Krautgraben-Grabens ein wichtiger Beitrag zur Bewahrung der Artenvielfalt und des Lebensraums für Tiere und Pflanzen.
Auf Grund der hohen historischen und ökologischen Bedeutung wird daher die Stadt gebeten, zeitnah entsprechende Planungen zu einer Freilegung und Renaturierung des Bachlaufs aufzunehmen.“