25. August 2019

Wo auch immer in Bogenhausen: Vermeintlich zu kurze Grünphasen an ampelgesteuerten Fußgän­gerübergängen – darüber ärgern sich regelmäßig Bürger, dazu gibt es im Bezirksausschuss allmo­natlich Anträge verbunden mit Forderungen. Jüngst klagte ein Mann: „Die Fußgängerpassage über die Effner- an der Odinstraße ist leider immer wieder ein Ärgernis – verursacht durch Unzulänglich­keiten in der Signalsteuerung“. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) bezog dazu Stellung und klärte die Sachlage – quasi für alle Überwege in München – grundsätzlich auf.

Der Mann hatte moniert: „Die Grünphase für Fußgänger ist mit einer Dauer von ungefähr zwölf Sekunden um mindestens fünf Sekunden zu kurz. Da auch Personen des Seniorenhauses Mün­chenStift diesen Übergang benutzen müssen, wenn sie von bzw. zur Haltestelle der Buslinie 187 wollen, sollte die Grünphase sogar circa zehn Sekunden länger andauern. Wer flott zu Fuß ist, schafft es aktuell nur zu etwa drei Viertel von Gehweg zu Gehweg.“

Und weiter: „Sollte jedoch der Phasenablauf dieser Ampel so geplant worden sein, dass Fußgänger nur eine Fahrbahnhälfte je Grünphase schaffen, ist es unzumutbar, auf dem schmalen Mittelstreifen von starkem Verkehr umflutet verweilen zu müssen. Für alte Menschen gilt das ganz besonders. Nach meinen Beobachtungen laufen häufig Personen, insbesondere alte oder gehbehinderte, bei schon erreichter Rotphase einfach weiter, auch wenn sie knapp den Mittelstreifen erreicht hatten. Sie bringen sich so unnötig in Gefahr.“

Auszüge der KVR-Antwort: Die Echtzeitauswertungen haben ergeben, dass in bestimmten Zeiträu­men die Anforderungsquote sehr hoch ist. Um hier die Wartezeiten zu verkürzen, werden wir die Anlage zyklisch schalten – montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie samstags von 9 bis 20 Uhr. Eine generell zyklische Fußgängerfreigabe ist nicht im Sinn aller Verkehrsteilnehmer, da sie viele Autofahrer behindern würde, selbst wenn keine Fußgänger queren möchten.

Die Grünphase für Fußgänger am Übergang an der Kreuzung Effner- / Odinstraße ist zu knapp bemessen – das hatte ein Anwohner moniert. Aber: Betritt man bei >Grün< die Fahrbahn, gibt es trotz folgendem >Rot< eine Schutzzeit, in der man die gegenüberliegende Straßenseite erreiche kann. Foto: hgb

Zu den vermeintlich zu kurzen Grünzeiten. Diese sind an den meisten Fußgängerfurten in München so dimensioniert, dass bei normaler Gehgeschwindigkeit mindestens die Mitte der gegenüberliegen­den Fahrbahn erreicht werden kann. So ist es auch im Fall der Kreuzung Effner- / Odinstraße.

Wesentlich wichtiger für die Sicherheit der Fußgänger ist allerdings die so genannte Schutzzeit, die anschließend an die Grünzeit folgt. Da es nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Fußgänger­ampeln nur die Signalzustände >Grün“< und >Rot< gibt, hat der Fußgänger hier schon >Rot<. Diese Schutzzeit bei >Fußgänger-Rot< dient aber dem Fußgänger dazu die Fahrbahn zu räumen.

Somit kann man feststellen, dass das grüne Signal dem Fußgänger den Zeitbereich anzeigt, in dem dieser die Fahrbahn betreten darf. Das rote Signal zeigt den Zeitbereich an, in dem die Fahrbahn zwar nicht mehr neu betreten werden darf, aber selbstverständlich Fußgänger, die sich bereits auf der Fahrbahn befinden, ihren Weg völlig gefahrlos beenden können.

Die Schutzzeit – zwischen Ende der Grün-Zeit für den Fußgänger und Grün-Beginn für den que­renden Fahrverkehr – errechnet sich aus dem Räumweg (Straßenbreite) und der Räumgeschwin­digkeit. Nach den geltenden Richtlinien ist für Fußgänger mit einer Räumgeschwindigkeit von 1,2 bis 1,5 Meter pro Sekunde zu rechnen. Die in München vorhandenen Fußgängerüberwege werden in der Regel mit einer Räumgeschwindigkeit von 1,2 Meter pro Sekunde berechnet. Damit wird der für Fußgänger günstigere Richtwert berücksichtigt.

Auf Grund dieser Sachlage ist gewährleistet, dass auch mobilitätseingeschränkte zu den Grün- und Schutzzeiten die Straße sicher queren können. Also: die Zeit, in der Fußgänger gesichert die Furt queren können, besteht nicht aus der Grün-Zeit allein, sondern auch die Schutzzeit muss noch da­zu dazuaddiert. Durch die Schutzzeit wird erreicht, dass auch dann ein Fußgänger noch gesichert die Bordsteinkante erreichen kann, wenn er in der letzten Sekunde seiner Grünphase die Straße betreten hat. Der Umstand, dass die Fußgängersignale gegebenenfalls während der Überquerung auf >Rot< umschalten stellt deshalb keine Gefahrensituation dar.