11. September 2019

Die Stadt wird gebeten, auf der Oberföhringer Straße vor dem Gelände des Bürgerparks spätestens ab Sommer 2020 nutzbare zusätzliche Stellplätze für Personenwagen zu schaffen (Schräg- statt Längsparkplätze) und diese als Kurzparkzonen (30 Minuten / Mo.-Fr. 8-17 Uhr) auszuweisen – die­sen Antrag des Bezirksausschusses vom Mai lehnte jetzt das Planungsreferat ab.

In der Begründung der Initiative wurde angeführt: „Die vorbereitenden Maßnahmen für die Aufstellung von Kita-Pavillons als Ersatz für die fehlenden Kindertagesstätten im Prinz-Eugen-Park haben begonnen. Die Provisorien werden einige Jahre stehen und etwa 280 Kinder versorgen. Im Bürgerpark sind außerdem seit Jahren 60 Kinder des Montessori-Kindergartens untergebracht. Um den Hol- und Bringverkehr der etwa 340 Kinder durch deren Eltern unterstützen und gleichzeitig entzerren zu können, werden außerhalb des Bürgerpark-Geländes zusätzliche Stellplätze benötigt.“

Dazu muss man wissen: Die Aufstellung der Container als provisorische Lösung stellt auch die im Gelände seit Jahrzehnten angesiedelten Vereine und Künstlervereinigungen vor Herausforderun­gen. Durch die erwartete erhebliche Steigerung des Autoverkehrs sowie der Lieferfahrzeuge für die Kitas dürfte die Belastbarkeit innerhalb des Areals sehr schnell an seine Grenzen stoßen.

Gegenüber der Einfahrt zum Bürgerpark an der Oberföhringer Straße ist der Gehwegstreifen sehr breit. Doch die Stadt lehnt dort aus Sicherheitsgründen zusätzliche Stellplätze für den Hol- und Bringverkehr der gerade entstehenden Häuser für Kinder ab. Foto: hgb

Gleichwohl sieht das Planungsreferat „keinen Bedarf an zusätzlichen Stellplätzen“. In der Antwort zu der Forderung des Kommunalparlaments heißt es: Im Februar wurden auf der Fläche des Bür­gerparks zwei Häuser für Kinder als Pavillonanklage genehmigt. Im Rahmen des Verfahrens erfolg­te der Stellplatznachweis.

Für die bestehenden Nutzungen besteht ein Bedarf von 60 Stellplätzen, für die beiden Häuser für Kinder von zehn Parkplätzen. Die erforderlichen 70 Stellplätze sind nach­gewiesen. Zudem existieren auf den bereits befestigten Flächen im Bürgerpark noch weitere 29 Stellplätze, die dem Hol- und Bringverkehr dienen können.

Demnach, so heißt es abschließend, wird kein weiterer Bedarf an zusätzlichen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum gesehen. Auch das Kreisverwaltungsreferat (KVR) lehnte die Initiative ab – aus Gründen der Verkehrssicherheit.