22. Septeber

Der Wunsch des SC Bogenhausen und des SV Zamdorf nach einem zweiten Kunstrasenplatz auf dem Gelände der Bezirkssportanlage an der Fritz-Lutz-Straße wurde vom Bezirksausschuss ein­stimmig unterstützt. Befürwortet wurde ein umweltverträgliches Fußballfeld ohne Gummigranulat. Auf Anregung des SCB-Vorsitzenden prüft das Referat für Bildung und Sport (RBS) nun statt eines „großen“ Kunstrasenplatzes eine Feldgröße, die nicht nur fürs Training genutzt werden könnte, son­dern auch für Spiele der F- bis einschließlich D-Jugend. Würde dies realisiert, wäre die – vor allem bei schlechtem Wetter – bestehende prekäre Platzsituation gelöst.

Referats-Chefin Beatrix Zurek erläutert in einem Schreiben an das Kommunalparlament und die beiden Vereine: „Für einen zweiten Kunstrasenplatz käme nur das Areal des Rasennebenplatzes im Anschluss an den bestehenden Kunstrasenplatz in Frage. Eine Umwandlung in einen Kunstrasen­platz (bzw. einen Platz mit anderweitigem Spielfeldaufbau) mit den Maßen 90 mal 60 Meter netto wäre – wenn überhaupt – nur möglich, wenn Zuschauer auf beiden Plätzen gänzlich außen vor blieben, die Jugendtore über weite Strecken transportiert und möglicherweise auf Spielerkabinen verzichtet würden. Darüber hinaus bestehen planerische Einschränkungen durch die Nähe zu naturschutzrechtlich relevanten Flächen.“

Die Konsequenz, so Zurek: „Aus diesen Gründen wurde der Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes nicht weiterverfolgt.“ Nach einem Schreiben des SCB-Vorsitzenden checkt die Behörde nun daher dessen Vorschlag für besagtes „kleines“ Feld: Dazu das RBS: „Wir schlagen vor, im Zug der kon­kreten Planung zur Modernisierung des Standorts prüfen zu lassen, ob das Jugendspielfeld, dessen Netto-Spielfeldgröße von 50 mal 35 Meter auch für Spiele der D-Jugend geeignet wäre, als Kunst­rasenplatz mit Flutlichtanlage ausgeführt werden kann.“

Dazu wird erläutert: „Das Jugendspielfeld grenzt westlich eng an das Rasenhauptspielfeld und ist östlich begrenzt von einem Biotopstreifen. Ob bzw. inwieweit sich diese örtlichen Gegebenheiten auf das Bauvorhaben auswirken werden, kann erst im Planungsprozess ermittelt werden.“

Für die Benutzung des Kunstrasenplatzes an der Bezirkssportanlage an der Fritz-Lutz-Straße – gelten seitens der Stadt strenge Benutzungsvorschriften. Statt eines „großen“ zweiten Kunstrasenplatzes wird nun der Bau eines „kleineren“ Felds von der Stadt geprüft. Foto: hgb