23. November 2019

Einstimmig abgelehnt haben die Mitglieder des Bezirksausschusses Bogenhausen den geplanten Anbau eines Veranstaltungssaals des Bayerischen Umweltministeriums, Rosenkavalierplatz 2, auf dem schmalen Grundstücksstreifen zwischen dem siebenstöckigen Bestandsgebäude und der Parkplatzanlage.

Robert Brannekämper, stellvertretender Vorsitzender des Kommunalparlaments und CSU-Land­tagsabgeordneter, kommentierte den Antrag an das Planungsreferat / Lokalbaukommission (LBK) auf Vorbescheid: „Das funktioniert an dieser Stelle nicht. Die Baulinie wird überschritten.“

Entsprechend das Votum der Lokalpolitiker: „Die Pläne können den Bezirksausschuss nicht über­zeugen. Auch die Situierung des Baukörpers widerspricht den Vorgaben des Bebauungsplans. Die LBK wird daher gebeten, das Einvernehmen nicht herzustellen.“ Und: Vertreter des staatlichen Bauamts sollen in der nächsten Tagung des Untergremiums Planung das Vorhaben vorstellen.

Auf einem präsentierten Querschnittsplan ist erkennbar, dass etwa ein Drittel unterirdisch für Ein­gang und Garderobe vorgesehen ist, die erste Ebene für Foyer und Toilettenanlagen mit Treppen­haus in die zweite Ebene mit Künstlergarderobe, Lager- und Technikraum. An diesen Abschnitt schließt zu zwei Drittel des Baukörpers über die erste und zweite Ebene besagter Veranstaltungs­saal mit Bühne an. All das komplex betrachtet, erscheint das Vorhaben wie ein Theatersaal.

Der Komplex des Umweltministeriums: hinten das siebenstöckige Gebäude, davor die Abfahrt in die Tiefgarage, in der Mitte, zwischen den Bäumen, die Parkplätze der Behörde und vorne am Rand des Rosenkavalierplatzes abgestellte Autos. Foto: hgb

Ministeriums-Pressesprecherin Sarah Klapp auf Nachfragen von unser-bogenhausen.de: „Nähere Auskünfte zum Projekt sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Öffnung eines Veran­staltungssaals für externe Nutzer ist derzeit nicht Gegenstand der Vorüberlegungen. Es ist nicht geplant, am Wochenende den Parkplatz wieder zu öffnen. Gründe hierfür sind insbesondere die zusätzliche Verkehrssicherungspflicht sowie Erfahrungen in der Vergangenheit.“