15. Dezember 2019

Auf Initiative von Robert Brannekämper, Vize-Vorsitzender des Kommunalparlaments und CSU-Landtagsabgeordneter, hatte der Bezirksausschuss von der Stadt Anfang Juli gefordert, „den in den sechziger Jahren verrohrten, als „Krautgarten-Graben“ bezeichneten Nebenarm des Brunnbachs entlang der St.-Emmerams-Mühle bis zum denkmalgeschützten Floßwärterhäuschen wieder freizulegen und zu renaturieren.“ Die Antwort aus dem Baureferat: „Die Bestandssituation lässt momentan nur eine eingeschränkte Freilegung zu.“ Eingeschränkt weil Flächen eines Grundstücks in Privatbesitz benötigt würden.

So könnte es aussehen: der Graben entlang der St.-Emmerams-Mühle nach einer Freilegung. Foto: Privat / BA-Antrag

Wie ist es eigentlich überhaupt zu der Verrohrung gekommen? Dazu die Behörde: „In der Plandarstellung von 1913 ist der Krautgarten-Graben überwiegend verrohrt dargestellt. In Höhe des heutigen Biergartens verlief er in einem offenen Trog von etwa 13 Meter Länge und drei Metern Breite. Diese Situation bestand bis 1958. Aus den Archivunterlagen ist zu entnehmen, dass in der Vergangenheit mehrere Personen, darunter ein Kind, in den Trog gefallen sind. Im Hinblick auf die in unmittelbarer Nähe liegende Gaststätte wurde hier ein erhöhtes Gefahrenpotenzial gesehen. Das damalige Liegenschaftsamt hielt es deshalb für notwendig, dieses Teilstück des Grabens verrohren zu lassen, um weitere Unglücksfälle zu vermeiden.
Und weiter: „Der aktuelle Bestand weist eine durchgehende Verrohrung südlich des Biergartens auf. Die Bachsohle liegt hier etwa einen Meter unter Geländeniveau. Der verrohrte Graben verläuft nahezu vollständig auf Privatbesitz. Die Stadt hat hierfür eine Dienstbarkeit mit einem Wasserleitungsrecht im Grundbuch eintragen lassen. Nur ein Teilstück von etwa neun Metern Länge befindet sich auf städtischem Grund, mehr oder weniger als Verkehrsfläche genutzt.

Aber, so das Baureferat: Die derzeitige Bestandssituation lasse daher nur eine eingeschränkte Freilegung zu. Zwei Varianten werden dazu genannt:
• Für eine Renaturierung mit leicht mäandrierenden Bachböschungen steht zu wenig Fläche zur Verfügung. Mit der bestehenden Bachsohlentiefe von zirka einem Meter ergibt sich bei einer angenommenen Böschungsneigung von eins zu zwei eine Gesamtbreite von etwa fünf Metern. Zwei Bäume sowie Teile der Verkehrsflächen müssten entfallen, wenn man von den bestehenden Nutzungsverhältnissen ausgeht. Zudem kann der vorgegebene Sicherheitsabstand von zwei Metern zwischen Böschungsoberkante und Verkehrsfläche / Biergarten nicht mehr eingehalten werden.
Um dennoch eine Renaturierung zu realisieren, müsste stattdessen an den Böschungskanten eine Absturzsicherung angebracht werden und der Biergartenbereich teilweise zurückgesetzt werden, damit ein ausreichend breiter Fahrstreifen erhalten bleibt. Diese Variante kann nur mit Zustimmung und Flächenabtretung des Grundstückseigentümers realisiert werden.
• Alternativ wäre eine teilweise Öffnung in Form eines Betontrogs möglich. Dieser offene Bereich müsste allerdings aus Gründen der Verkehrssicherheit mit einem umlaufenden Geländer ausgestattet werden. Auch diese Variante hätte Auswirkungen auf den unmittelbar benachbarten Baumbestand, könnte nur mit Zustimmung des Privateigentümers realisiert werden, da die vorhandene Fläche des städtischen Grundstücks nicht ausreicht.

So sieht’s heute aus: Der Nebenarm des Brunnbachs ist unter der Erde in Rohre verlegt. Foto: hgb

 

Ergebnis der behördlichen Prüfung: „Eine Umsetzung ist aus den genannten Gründen nicht möglich“. Offensichtlich: Der Grundstückseigentümer wurde nicht kontaktiert. Ein Anruf hätte wohl genügt, um Klarheit zu schaffen! Was nun?

In der Antragsbegründung hatte Brannekämper argumentiert: Fließgewässern kommt eine hohe Bedeutung nicht nur für das Landschaftsbild und die Naherholung, sondern auch für den Naturraum in München zu. Stadtbäche stellen einen wichtigen Lebensraum für Tiere und Pflanzen dar, der gerade im innerstädtischen Kontext an vielen Stellen inzwischen verloren gegangen ist, und erfüllen damit eine biologisch leistungsfähige Vernetzungsfunktion. In St. Emmeram wäre die Renaturierung des Krautgraben-Grabens ein wichtiger Beitrag zur Bewahrung der Artenvielfalt und des Lebensraums für Tiere und Pflanzen.