11. Februar 2020

Unterschiedliche Einschätzung durch das Polizeipräsidium München und das Kreisverwaltungsrefe­rat (KVR) zur Roteinfärbung des Radwegs an der Einmündung der Liszt- in die Richard-Strauss-Straße auf Antrag des Bezirksausschusses: Während die Polizei die Maßnahme abgelehnt hat, be­fürwortet das KVR diese und hat dem Baureferat den Auftrag erteilt.

Die Begründung des KVR: „Die Radfurt befindet sich im räumlichen Einzugsbereich der Fußgänger­schutzanlage über die Richard-Strauss-Straße. Nach den Erfahrungen der Signalabteilung kann die Roteinfärbung von Radfurten an Signalanlagen bzw. in deren Umfeld dazu beitragen, die Verkehrs­situation zu verdeutlichen bzw. Verkehrsteilnehmer auf die Radverkehrsführung besonders hinzu­weisen und zu mehr Vorsicht anzuhalten.“

Weiter wird ausgeführt: An dieser Einmündung ist der baulich von der Fahrbahn abgesetzte Rad­weg nicht in die Signalisierung einbezogen, Radfahrer können auf dem Radweg weiterfahren, auch wenn die Ampel für Fußgänger Grün zeigt und der übrige Fahrverkehr warten muss. Um den Fahr­zeugen aus der Lisztstraße dies zu verdeutlichen, halten wir eine Roteinfärbung an dieser Stelle für sinnvoll und haben sie beim Baureferat bereits in Auftrag gegeben. Aber: „Bis zur Umsetzung kann jedoch noch einige Zeit vergehen, dafür bitten wir um Geduld.“ Einig hingegen sind sich Polizei und Behörde bezüglich eines roten Radwegs an der Zaubzerstraße, lehnen eine Einfärbung ab.

Der Radwegübergang an der Einmündung der Liszt- in die Richard-Strauss-Straße wird rot eingefärbt, weil es davor einen per Ampel gesteuerten Fußgängerüberweg gibt. Foto: hgb

Das Statement der Polizei: „An den beiden Einmündungsbereichen kam es in den vergangenen drei Jahren zu 13 schwerwiegenden Verkehrsunfällen. Einen Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und einem abbiegenden Kraftfahrzeug haben wir nicht registriert. Auch sind uns keine Probleme im Zusammenhang mit dieser Abbiegebeziehung bekannt geworden. Deshalb lehnen wir eine Rotein­färbung der beiden Radwegfurten ab.“