2. März 2020

Ein Fußgängerüberweg am Galileiplatz in Alt-Bogenhausen – eine lange Geschichte. Schon im No­vember 2005 gab’s dazu im Bezirksausschuss einen Antrag. Geschehen ist: nichts. Im September 2019 stimmten die Lokalpolitiker einem Vorschlag für eine „Querungshilfe“ zu – befürwortet von der Polizei und vom Kreisverwaltungsreferat (KVR). Nun erklärte die Behörde: Direkt am Galileiplatz ist kein Zebrastreifen möglich, wohl aber auf Höhe der Possartstraße 35. Das große Aber: Die Bus­haltestelle müsste verlegt und „bei vorsichtiger Einschätzung bis zu fünf Bäume“ gefällt werden. Das aber will das Kommunalparlament nicht.

Die jüngste Initiative war von den Verantwortlichen des Montessori-Kindergartens gekommen. An zwei Standorten an der Possartstraße werden dort Dutzende Kinder betreut. Lokalpolitiker, Polizei­vertreter und Antragsteller hatten sich auf einen Zebrastreifen statt der zunächst geforderten Fuß­gängerampel geeinigt.

Für einen Fußgängerüberweg am Galileiplatz Höhe des Hauses Possartstraße 35 müssten mindestens fünf Bäume gefällt und die Bushaltestelle verlegt werden. Das lehnte der Bezirksausschuss ab. Foto: hgb

Die Mitglieder des Bezirksausschusses steckten in der Zwickmühle – einerseits Baumfällungen, Versetzung einer Litfaßsäule und hohe Baukosten, andererseits Sicherheit für Fußgänger, vor allem für Kinder, Jugendliche und Senioren. Eben eine politische Entscheidung. Die Antwort ans KVR: Verzicht angesichts notwendiger Baumfällungen.

In ihrem Statement hatte die Behörde erläutert: „Eine im Juli 2019 durchgeführte Verkehrszählung bestätigte die Möglichkeit einer Querungshilfe. Hinreichend gebündelte Fußgängerquerungen erfolgten in der Possartstraße direkt südlich des Galileiplatzes. Ein markierter Überweg kann jedoch nur errichtet werden, wenn auch die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu muss die Bushaltestelle auf der Westseite der Possartstraße verlegt werden, da haltende Busse sonst bis in die künftige Querungsstelle stehen würden. Zudem ist die Errichtung einer baulichen Mittelinsel mit Beleuchtung an >Peitschenmasten< erforderlich, da Fußgängerüberwege nur für Querungsbrei­ten bis 6,50 Meter – in Ausnahmefällen bis 8,50 Meter – eingerichtet werden dürfen und die Possartstraße mit zehn Meter zu breit ist.“