23. April 2020

Kaum eine Tagung des Bogenhauser Bezirksausschusses, ohne dass ein Bürger und / oder ein Lokalpolitiker an bestimmten Stellen im Stadtbezirk aus Sicherheitsgründen die Roteinfärbung eines Radwegs oder die Abmarkierung eines Fahrradschutzstreifens (wie vor kurzem auf der Eggenfeldener – westlich der Hultschiner Straße) fordert. Doch welche Kriterien gelten eigentlich für rote Radwege in der Landeshauptstadt?
Zunächst ein Auszug aus den Bilanzen der Polizeiinspektion 22 Bogenhausen: Oktober 2016 bis 10 / 2017: 2648 Verkehrsunfälle, 266 Verletzte, davon 114 Radfahrer. Oktober 2017 bis 10 / 2018: 2844 Verkehrsunfälle, 343 Verletzte, davon 129 Radfahrer. Oktober 2018 bis 10 / 2019: 2803 Verkehrsunfälle, 281 Verletzte, davon 123 Radfahrer. Also: Fast jeder dritte verletzte Verkehrsteilnehmer in den vergangenen Jahren war ein Radfahrer.

Die Riemer Straße in Daglfing auf Höhe des Blumenmarkts: Keine Frage, auf welchem Foto der Radweg und folglich Fahrradfahrer besser erkennbar sind. Foto: hgb

Dazu das Ergebnis einer Untersuchung des ADAC vom September 2019: „Die meisten Fahrradfahrer verunfallen bei Kollisionen mit Kraftfahrzeugen an Kreuzungen, Einmündungen und Ein- bzw. Ausfahrten zu Grundstücken. Das zeigen Studien der Unfallforschung der Versicherer in fünf Landeshauptstädten mit dem höchsten Anteil an Radverkehr. Eine Stadt erreichte ein >sehr gut< (Kiel), sechs, darunter München, erreichten ein >gut<. Die am schlechtesten bewertete der drei getesteten Kategorien war >Kreuzungen ohne Ampeln<, dicht gefolgt von Grundstückszufahrten. Die Kreuzungen mit Ampeln schnitten am besten ab.“

Abfahrt von der Berg-am-Laim-Straße Richtung Leuchtenbergring: eine „besondere Gefahrenstelle“, weil es eine enge und vielbefahrene Autostrecke ist. Foto: hgb

Könnte mit roten Belägen, beispielsweise entlang von vorhandenen Streifen auf den Fahrbahnen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer verbessert werden? Brächte ein Pilotprojekt, zum Beispiel in Bogenhausen, neue Erkenntnisse? Welche Kriterien für rote Radwege in München bestehen – das erläuterte auf Nachfrage Johannes Mayr, Pressesprecher im Kreisverwaltungsreferat (KVR):
Gemäß Beschlusslage des Bauausschusses im Stadtrat vom 11. Mai 1999 können Radverkehrsführungen auf Fahrbahnen vor allem dann rot eingefärbt werden wenn
• die Fahrbahnen für den Radverkehr zwischen Geradeaus- und Abbiegespuren des Kfz-Verkehrs verlaufen, oder
• von sogenannten freilaufenden Abbiegespuren gekreuzt werden, oder
• von stark befahrenen und in der Sicht eingeschränkten Grundstückszufahrten gequert werden oder
• nach Erkenntnissen der Unfallkommission an besonderen Gefahrenstellen liegen.
Mayr betont: Der Fokus liegt auf konkreten Gefahrenstellen, welche priorisiert behandelt werden.“

Radweg (beidseitig) entlang dem Innsbrucker Ring: Trotz Trennung zur Straße durch den Baumgraben ist die Radfahrstrecke rot markiert. Es geht also sogar an solchen Abschnitten. Foto: hgb