22. Mai 2020

Zum Beispiel Umgebung Ismaninger Straße in Alt-Bogenhausen: Wer kennt es nicht – man muss mal kurz in der Apotheke, zum Bankautomaten oder ans Kiosk und sucht einen Parkplatz. Doch nichts ist zwischen Max-Weber- und Herkomerplatz frei. Alle Stellmöglichkeiten sind belegt, und zwar oft mit Autos, deren Besitzer in der Umgebung arbeiten. Deshalb stellte die CSU-Fraktion im Bezirksausschuss den Antrag ans Kreisverwaltungsreferat (KVR), Kurzzeitparkzonen auszuweisen. Und zwar in der Schumann-, Lamont-, Geibel- und Ismaninger Straße. Die Behörde indes hat nun die Forderung abgelehnt.

In der Begründung der CSU-Initiative wurde angeführt: „In unmittelbarer Nähe dieser Örtlichkeiten befinden sich unter anderem eine Apotheke, Arztpraxen, ein Café, Restaurants, ein Friseur, eine Bäckerei, ein Schreibwaren- und ein Tabakladen, ein Haushaltswaren- und Tierbedarfsladen sowie ein Einrichtungs- und Polstergeschäft sowie ein Geldinstitut.“ Mit den Kurzzeitparkzonen soll, so der Ansatz, die Anfahrt von Kunden erleichtert und der Parksuchverkehr in der Umgebung verringert werden.

Zur Einrichtung von Kurzzeitparkzonen wegen Geschäften, Läden, Supermärkten und Lokalen erklärt das KVR grundsätzlich: „Parkerleichterungen für Besucher oder Kunden können nur dann geschaffen werden, wenn auch ein tatsächlicher Bedarf besteht. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn mehrere Geschäfte vor Ort sind, bei denen ein gleichzeitig hohes Kundenaufkommen besteht und / oder schwere Gegenstände zu transportieren sind (beispielsweise Super- oder Getränkemärkte, Matratzengeschäfte). Für Restaurants / Cafés, Friseure, Kioske, Haushaltswarenläden, Reinigungen etc. trifft dies regelmäßig nicht zu.“

Das Prüfergebnis: Für die in den Anträgen aufgeführten Einrichtungen besteht keine gesteigerte Notwendigkeit, Kurzzeitparkplätze einzurichten. Das Interesse der Anwohner auf Erhalt von Dauerparkraum wird als gewichtiger eingeschätzt.

Und zur Einrichtung bei Arzt- oder sonstigen Praxen heißt es: „Im Umgriff von vor allem durch Mobilitätseingeschränkte stark frequentierten Arzt- oder sonstigen Praxen können für Patienten gegebenenfalls Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden.“

Das Prüfergebnis dazu: Für die angeführten Praxen kann von Amts wegen nicht ohne Weiteres beurteilt werden, inwieweit für deren Betrieb Kurzzeitparkplätze vonnöten sind. In jedem Fall wären von den einzelnen Praxen nähere Angaben über das Patientenaufkommen bzw. über den Anteil von Mobilitätseingeschränkten erforderlich. Des Weiteren müssten Informationen zu den Öffnungszeiten, der Lage der >Wunschparkplätze< sowie deren zeitliche Geltungsdauer ein- bzw. nachgereicht werden.“

Zwei weitere Kurzzeitparkplätze in der Lamontstraße, gegenüber Hausnummer 22, forderte die CSU-Fraktion im Bezirksausschuss. Die Stadt lehnte diesen Vorschlag aber genauso wie an weiteren Stellen ab. Foto: hgb