23. Oktober

 

Per Dringlichkeitsantrag der SPD beschloss der Bezirksausschuss nach einigem Hin und Her, dass das Kreisverwaltungs­re­fe­rat (KVR) den Umzug des seit März auf der Wiese vor dem Cosima-Hal­len­­bad an der Ecke Engl­schal­kinger – / Cosimastraße gestrandeten Circus Baldoni auf den Fest­platz am Bichlhof­weg er­möglicht – dort gibt es Strom- und Wasseranschlüsse – beziehungsweise alternativ einen anderen Standort benennt.

Seit März ist der Circus Baldoni auf der Wiese am Cosimabad gestrandet, muss die Fläche für den Weihnachtsmarkt räumen. Kann der Zirkus auf den Festplatz in Johanneskirchen? Foto: hgb

Der Hintergrund: Der aktuelle Standplatz des Zirkus ist vom Kommunalreferat nur bis Ende Okto­ber an Baldoni verpachtet. Wegen des „Weihnachtszauberwalds“, der – sofern es die Corona-Pan­de­mie erlaubt – von Freitag, 13. November, bis 10. Januar 2021 stattfindet, muss der Zirkus die Flä­che räumen. Laut Marko Poggenpohl, Vorsitzender der Untergremiums Kultur, Soziales und Ver­ei­ne, waren Bemühungen der Zirkus-Verantwortlichen und des Referats um ein Ersatzgelände bis­lang vergebens.

Deshalb: „Als Alternative bietet sich der Festplatz an der Johanneskirchner Straße an, der 2012 extra für sol­che Veranstaltungen angelegt worden ist. Hier könnten neben den Zirkusvorstellungen auch wei­tere Kulturangebote  bis Januar angeboten werden“, heißt es in der Initiative.

Bereits bei der Besprechung im Unterausschuss gaben die Grünen zu bedenken, dass in der Ver­gangenheit auf dem Areal in Johanneskirchen immer ein Christbaumverkauf stattgefunden hat, der Platz folglich bereits vergeben sein könnte. Gunda Krauss hatte erklärt: Ich bin gegen einen Um­zug auf den Festplatz.

Im Kommunalparlament murrte und belehrte Grünen-Co-Fraktionssprecherin Petra Cockrell: „Ich war von dem Antrag überrascht. Das Referat hat doch mitgeteilt, dass ein Umzug dorthin nicht mög­lich ist. Sie sollten ihre Anträge besser Ziel führend stellen.

Poggenpohl konterte Cockrell, die als Viel- und Langrednerin bei dieser Tagung aufgefallen ist und machte klar, dass unterschiedliche Aussagen ver­schie­­de­ner Referate für Verwirrung sorgten: „Das Gelände am Bichlhofweg gehört dem Baurefe­rat / Gartenbau. Vergeben wird es vom KVR. Die Behörde kann es, so die Auskunft, laut Grünanlagensatzung nur für maximal 14 Tage vergeben. Das aber steht in der Grünanlagensatzung gar nicht drin. Da steckt also irgendwo ein Wurm drin.