09. November

Bürgerversammlungen: online abhalten

 

„Die Stadt wird aufgefordert, schnellstmöglich Konzepte für Online-Bürgerversammlungen zu ent­wic­keln.“ Diesen Antrag brachte die CSU-Fraktion auf Initiative von Leo Agerer und Hans Hammer im Stadtrat ein.

In der Initiative heißt es: „Sollten die formalen Kriterien für Ladung, Antrags- und Stimmberechti­gung nicht einzuhalten oder zu kontrollieren sein oder andere Gründe gegen eine Bürgerversamm­lung nach Artikel 18 Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern sprechen, ist die Online-Bürgerver­sammlung als Plattform für Bürgerbeteiligung zu konzipieren, die sich jedoch am Ablauf einer offi­ziel­len Bürgerversammlung orientiert.“ Dabei gelte es zu prüfen, ob „Beschlüsse“ einer solchen Ver­sammlung durch die Verwaltung freiwillig wie ordentliche Bürgerversammlungsbe­schlüs­se behandelt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, sind dem zuständigen Bezirks­ausschuss und dem Stadtrat beschlossene Anträge zur weiteren Bearbeitung zuzuleiten.


Bürgerversammlungen online abhalten – das fordert die CSU-Fraktion im Rathaus per Antrag von der Stadt. Entwurf: Stadt München / Bearb.: hgb

Die Begründung: In Zeiten von Corona fallen voraussichtlich alle terminierten Bürgerversammlun­gen als Präsenzveranstaltungen in den nächsten Monaten aus. Bürgerversammlungen haben ne­ben der Beschlussfassung zu Anträgen weitere wichtige Funktionen, die auch ohne alle formalen Voraussetzungen nach Artikel 18 GO gewährleistet sind. Zweck der Bürgerversammlung ist die Er­örterung örtlicher Angelegenheiten, die Einflussnahme und Mitsprache bei Entscheidungen der Stadt sowie die gegenseitige Unterrichtung von Bürgerschaft und Verwaltung. Die Bürgerversamm­lung ist ein Podium für Bürger, bei dem ihnen Gelegenheit zum Meinungsaustausch und zur Diskus­sion örtlicher Probleme gegeben wird.

 

Und weiter: Einige Gemeinden haben schon Bürgerversammlungen in Online-Formaten durch­geführt. Gegebenenfalls kann auf deren Erfahrungen zurückgegriffen werden.