12. November

Plötzlich Rot: „Schutzzeit“ für Fußgänger

 

An vielen Ampel gesteuerten Fußgängerüberwegen in Bogenhausen beschleicht gerade Senioren, Gehbehinderte und Eltern mit einem Kinderwagen ein mulmiges Gefühl, wenn sie bei Grünlicht star­ten, sie die Hälfte oder zwei Drittel des Wegs ge­schafft haben und dann die Lichtzeichen­anlage (LSA) plötzlich Rot zeigt. So auch an der Kreu­zung Ro­bert-Heger- / Freischützstraße. Das hatte unlängst ein Anwohner im Bezirksausschuss moniert. Die Lokalpolitiker baten die Stadt, die Schal­tung zu überprüfen und gegebenenfalls zu verlängern.

Dazu das Kreisverwaltungsreferat (KVR):Fußgänger sind häufig irritiert, wenn während der Überquerung der Straße das Signal von Grün auf Rot umschaltet. Hierdurch droht jedoch keine Gefahr. An jeder LSA wird anschließend an die Grün­zeit eine „Schutzzeit“ geschaltet. Während dieser wird Fußgängern zwar Rot gezeigt, sie haben jedoch noch ausreichend Zeit, die Querung zu vollenden, bevor der Verkehr überhaupt starten darf.

Die Dauer der Schutzzeit wird für jede Querungsstelle nach einem bundesweit einheitlichen Verfah­ren individuell berechnet und ermöglicht allen Fußgängern, die sich bereits bei Grün auf der Fahrbahn befinden, den Weg gefahrlos fortzusetzen. Grün beschreibt somit lediglich die Zeit, in der die Fahrbahn betreten werden darf. Rot hingegen bedeutet, dass die Fahrbahn nicht mehr neu be­tre­ten werden darf, aber Fußgänger, die sich bereits auf der Fahrbahn befinden, ihren Weg ohne Gefahr und übertriebene Eile beenden können.

Die Annahme, dass allein während der Grünzeit die komplette Fahrbahn überquert werden muss, ist also nicht zutreffend. Im Fall Robert-Heger-/Freischützstraße steht den die Freischützstraße querenden Fußgängern eine Mindestfreigabedauer von zwölf Sekunden zur Verfügung; die durch­schnittliche Freigabezeit beträgt 17 Sekunden (Echtzeitauswertung am 20.Oktober). Bei einer Gesamtquerungsbreite von knapp 19 Meter ist die angebotene Mindestfreigabezeit geeignet, damit die dortigen Fußgänger bis mindestens zur Mitte der gegenüberliegenden Richtungsfahrbahn ge­lan­gen können (ungefähr drei Viertel der Wegstrecke).


Der Ampel gesteuerte Überweg an der Kreuzung Robert-Heger-/Freischützstraße: Ein Bürger monierte die kurze Schaltzeit – das Kreisverwaltungsreferat versicherte, ein besteht keine Gefahr, wenn die Lichtzeichen von Grün auf Rot wechseln, da es eine Schutzzeit gibt. Foto: hgb

Im Zusammenwirken mit der sich daran anschließenden Schutzzeit (im konkreten Fall beträgt diese elf Sekunden), ist eine sichere und vollständige Querung auch für mobilitätseingeschränkte Perso­nen problemlos möglich. In der Summe steht somit den an fraglicher Stelle querenden Fußgängern eine Zeitdauer von mindestens 23 Sekunden (Freigabezeit mindestens zwölf Sekunden plus Schutzzeit elf Sekunden) zur Verfügung, um die Straße zu überqueren.

Beobachtungen vor Ort ergaben, dass auch ältere und mobilitätseinge­schränk­te Personen die ge­samte Fahrbahnbreite wie vorgesehen innerhalb der zur Verfügung stehenden Grün- und Schutz­zeiten queren können.

 

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